Die berühmte Villa von Marilyn Monroe in Brentwood wird nicht abgerissen - zumindest vorerst. Der Stadtrat von Los Angeles stellte das Anwesen jetzt offiziell unter Denkmalschutz. Ein Gericht befasst sich jedoch erst im August mit dem Fall.
Noch ist das allerletzte Wörtchen zwar nicht gesprochen, aber möglicherweise wurde die ehemalige Villa von
"Vielen Dank an alle, die ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben und einen riesigen Dank an Stadträtin Traci Park und ihr Team", heisst es in dem Post. Die demokratische Politikerin Traci Park (48) setzte sich in den letzten Wochen und Monaten lautstark und pressewirksam dafür ein, dass der letzte Wohnsitz der Schauspiel-Legende nicht einem Neubau weichen muss. Sie postete die entscheidende Stadtratssitzung sogar auf ihrem Instagram-Account, wo in den Kommentaren zahlreiche Monroe-Fans ihren Dank zum Ausdruck brachten.
Marilyn Monroe lebte zwar nur rund sechs Monate ihres Lebens in der beeindruckenden Villa im spanischen Kolonialstil, dennoch ist der Ort untrennbar mit dem Schicksal des grössten Sexsymbols des 20. Jahrhundert verknüpft. Zudem wurde das Grundstück nach ihrem Tod im Jahr 1962 zum Pilgerort für ihre Fans und ist es bis heute geblieben. Der Grund: Marilyn Monroe wurde dort in den frühen Morgenstunden des 5. August 1962 im Alter von nur 36 Jahren tot aufgefunden. Sie starb laut Obduktionsbericht an einer Überdosis Schlaftabletten. Bis heute ist nicht abschliessend geklärt, ob es sich um eine versehentliche Überdosierung der Barbiturate handelte oder um Suizid.
Nachbarn wollten die Villa abreissen, um eigenes Anwesen zu vergrössern
Im vergangenen Jahr wechselte die Monroe-Villa ihren Besitzer: Ein wohlhabendes Nachbar-Ehepaar kaufte das Haus samt Grundstück für rund 8,4 Millionen US-Dollar (umgerechnet ca. 7,9 Mio. Euro). Deren Plan: Die Villa abreissen und das Grundstück für die Erweiterung ihres eigenen Anwesens nutzen. Eine bereits erteilte Abrissgenehmigung wurde nach massiven Protesten in Los Angeles bereits im September 2023 kurzfristig wieder zurückgenommen. Damals leitete der Stadtrat bereits das Denkmalschutz-Verfahren ein, wonach ein Gebäude unmittelbar bis zur endgültigen Entscheidung vor einem Abriss bewahrt wird.
Doch noch könnte es auch eine Rolle rückwärts geben: Die Eigentümer legten bereits vor Monaten Klage gegen die Stadt bezüglich des Denkmalschutz-Verfahrens ein. Ihre Argumentation: Die Entscheidung sei durch "Hinterzimmer-Intrigen" herbeigeführt worden. Ausserdem sei das Haus in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehrfach umgebaut worden und hätte nicht mehr viel mit der ursprünglichen Monroe-Villa gemein. Ein historisches Kulturdenkmal könne das Anwesen somit nicht mehr darstellen, da es schon sehr lange keine konkreten Hinweise mehr auf die Zeit der Popikone vor Ort gäbe. Laut Medienberichten soll der Fall am 13. August vor einem Richter landen. (dr/spot) © spot on news
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