Andreas Gabalier muss vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken. Er wollte sich gegen Aussagen wehren, durch die er sich ins politische rechte Eck gedrängt sah. Doch das Gericht befand die Werturteile des Wiener Konzerthaus-Chefs für zulässig - und brachte dafür auch ein Beispiel.

Mehr News zu Stars & Unterhaltung

Der Sänger und Musiker Andreas Gabalier (32) ist wegen angeblich beleidigender Aussagen eines Wiener Veranstalters vor Gericht gezogen und dort abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien wies den Antrag Gabaliers auch in zweiter Instanz ab, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Der Musiker fühlte sich durch den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, in die rechte Ecke gedrängt. Naske meinte in einem Interview, dass er Gabalier nicht in seinem Haus auftreten lassen würde, weil das falsche Signale aussende. Der Sänger sah sich dadurch in seiner Karriere beeinträchtigt. Der Streitwert wurde mit 500.000 Euro festgesetzt.

Gericht verweist auf Äusserungen Gabaliers

Auch abseits der Bühne lässt Gabalier regelmässig ein konservatives Weltbild durchblicken und sorgt etwa mit seiner Einstellung zur Rolle von Frauen für Aufregung.

Laut Gericht sind alle Aussagen Naskes als Werturteile zulässig. Sie könnten auf Äusserungen Gabaliers zu gesellschaftlich relevanten Themen bezogen werden.

Als Beispiel wird die "Ablehnung der Berücksichtigung "grosser Töchter" in der österreichischen Bundeshymne" im Urteil angeführt. Gabalier singt die Nationalhymne auch bei öffentlichen Auftritten bewusst in der alten Fassung nur mit Erwähnung der grossen Söhne Österreichs - nicht der grossen Töchter.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.