Der Rosenkrieg zwischen Brad Pitt und Angelina Jolie nimmt kein Ende. Ein Weingut, mysteriöse Trusts und Oligarchen spielen aktuell eine Rolle. Die neueste Entscheidung bedeutet allerdings einen Teilerfolg für den Oscarpreisträger.
Neue Runde im zähen Rosenkrieg zwischen den Ex-Eheleuten
Eine Richterin stellte in einem vorangegangenen Entscheid zunächst fest, dass Jolie ihre Anteile 2021 ohne Pitts Zustimmung an einen russischen Oligarchen verkauft hatte. Was daraus für Konsequenzen entstehen, sollte eine kommende Verhandlung klären. Doch zuvor griff Jolie die getroffene Feststellung an: Das Gericht wies aber Jolies Behauptungen jetzt zurück. Sie hatte angegeben, dass Pitts Klage "unseriös, böswillig und Teil eines problematischen Musters" sei.
Damit hat Brad Pitt nun endgültig grünes Licht, seine Klage wegen Verstosses gegen eine "stillschweigende Vereinbarung" über faires Verhalten sowie Treu und Glauben im Rechtsverkehr durchzusetzen. Der Kampf um die Zukunft des Weinguts wird im Übrigen nicht nur in Los Angeles gerichtlich überprüft, sondern auch in Frankreich und Luxemburg. Bislang allerdings noch ohne durchschlagenden Erfolg für die beteiligten Parteien.
Wem genau gehören überhaupt die Anteile?
Die genauen Anteilsverhältnisse sind mittlerweile ziemlich undurchsichtig. Erst im vergangenen Monat berichteten Medien, dass dem Unternehmen des Oligarchen einige Anteile juristisch entrissen wurden, wonach Brad Pitt nun der Mehrheitseigentümer sei. Weitere Artikel sprechen allerdings von einem mysteriösen Trust von der Insel Jersey, der diese Anteile am Weingut mittlerweile halten soll. Derzeit wisse noch nicht einmal der Schauspieler genau, mit wem er überhaupt Geschäfte macht.
Klar ist nur, dass Brad Pitt im Jahre 2021 schockiert war über die Tatsache, dass Jolie ihre Anteile verkauft hatte. Diese Übereignung greift Pitt seitdem mit allen juristischen Möglichkeiten an, um die Hoheit über das Weingut zurückzuerlangen. Sein Hauptargument in diesem seit Jahren loderndem Streit: Die beiden Eheleute hätten sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt, gegen das Jolie verstossen habe. (dr/spot) © spot on news
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