Was ist da los bei Christina Ricci und Ehemann James Heerdegen? Wie "Us Weekly" berichtet, hat die Schauspielerin gerade eine einstweilige Verfügung gegen den Produzenten erwirkt. Der darf sich seiner Frau nun vorerst nicht mehr nähern.
Konkret soll die Verfügung auf einen Zwischenfall von vor rund einer Woche zurückgehen. Am 25. Juni hatte Christina Ricci demnach einen Notruf abgesetzt und die Polizei in das gemeinsame Heim der kleinen Familie in Woodland Hills, Kalifornien, bestellt.
Christina Ricci: Einstweilige Verfügung wegen "häuslicher Körperverletzung"
Wie das Los Angeles Police Department gegenüber "Us Weekly" bestätigte, habe es sich bei dem Notruf um einen Zwischenfall "häuslicher Körperverletzung" gehandelt. Ein offizieller Bericht sei erstellt worden. Kurz darauf erwirkte Christina Ricci nun die einstweilige Verfügung gegen ihren Ehemann.
Was genau zwischen der Schauspielerin und dem Produzenten vorgefallen ist, wurde bisher nicht bekannt. Derzeit befindet sich Heerdegen auf freiem Fusse, darf sich seiner Frau aber vorerst in keiner Weise nähern. Ob das auch für den gemeinsamen Sohn Freddie gilt, ist ebenfalls offen. Es steht aber zu vermuten, dass Ricci den Fünfjährigen unter diesen Umständen zumindest vorläufig nicht zu seinem Vater lassen wird.
Harmonisches Familienleben bekommt Risse
Bisher galt die Ehe von Christina Ricci und James Heerdegen als überaus harmonisch. Erst vor knapp zwei Wochen hatte die frühere "Casper"-Darstellerin auf Instagram ein Bild von einer Karte geteilt, die Freddie zum US-Vatertag für Heerdegen gebastelt hatte. Darunter der Kommentar, "Wir lieben dich, Daddy!".
Bereits einige Tage davor teilte Ricci ein Foto von ihrem Mann und dem gemeinsamen Sohn und wünschte einen frohen Vatertag. Zudem betonte Ricci in den letzten Jahren immer wieder, wie viel besser ihre Ehe und ihr Kind ihr Leben gemacht hätten.
Nun scheint das Familienglück allerdings einen Riss bekommen zu haben. Bleibt zu hoffen, dass sich für Christina Ricci und ihre Familie schnell wieder alles zum Guten wendet. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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