Im Dezember wurde der Tod von Schauspielerin Keisha Nash Whitaker bekannt. Nun steht auch die Todesursache der Ex-Ehefrau von Hollywood-Star Forest Whitaker fest.
Anfang Dezember starb die Schauspielerin Keisha Nash Whitaker im Alter von nur 51 Jahren. Jetzt ist die Todesursache öffentlich geworden. Wie das Promi-Portal "TMZ" berichtet, starb die Ex-Frau von Hollywood-Star
Dem Dokument zufolge, das dem Portal vorliege, habe sie jahrelang an der Krankheit gelitten, bevor sie letztendlich daran gestorben sei. Zudem habe ein akutes Nierenversagen - ein Symptom der Magersucht - zu ihrem Tod beigetragen. Dem Totenschein zufolge sei Keisha Nash im Krankenhaus in Los Angeles verstorben. In dem Schein sei auch vermerkt, dass sie 15 Jahre lang als Model in Hollywood gearbeitet habe.
Auf Instagram hatte eine ihrer gemeinsamen Töchter mit Forest Whitaker, True Whitaker, im Dezember den Tod ihrer Mutter öffentlich gemacht. "Leb' wohl, Mama. Ich liebe dich für immer und darüber hinaus", schrieb die 25-jährige True zu einem Schwarzweissfoto ihrer Mutter. "Die schönste Frau der Welt ... Danke, dass du mir alles beigebracht hast, was ich weiss. Ich werde dich in meinen Träumen sehen und ich werde dich in meinem Herzen spüren."
Forest Whitaker und Keisha Nash lernten sich 1994 kennen
Forest Whitaker und Keisha Nash sollen sich am Set des Films "Explosiv - Blown Away" aus dem Jahr 1994 kennengelernt haben. Sie soll für die Rolle der Freundin von Whitakers Figur gecastet worden sein. Whitaker machte der Schauspielerin und Produzentin ein Jahr nach ihrem Kennenlernen einen Heiratsantrag. Keisha Nash und er heirateten schliesslich 1996 in Montego Bay, Jamaika.
Neben Tochter True haben die beiden auch die gemeinsame Tochter Sonnet Noel. Aus früheren Beziehungen brachten beide zudem ein Kind mit in die Ehe, er einen Sohn namens Ocean, sie Tochter Autumn.
Forest Whitaker reichte im Dezember 2018 nach 22 Jahren Ehe die Scheidung von Keisha Nash ein. In seinem Antrag nannte er US-Medienberichten zufolge damals unüberbrückbare Differenzen als Trennungsgrund. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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