Madame Tussauds Berlin sorgt mit einem Einbruchsvideo für Aufsehen, in dem die Wachsfigur von Matthias Schweighöfer geklaut wird. Dabei handelt es sich nur um einen PR-Stunt, von dem die Polizei allerdings zu spät erfuhr. Sie ermittelt nun - gegen Madame Tussauds.
Aufregung um die Wachsfigur von
In dem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie zwei Diebe die Figur aus dem Museum klauen. Dazu verschaffen sich die zwei vermummten Gestalten Zugang zu der Puppe, hieven sie auf einen Rollwagen, werfen ihr eine Decke über den Kopf, fahren mit ihr im Fahrstuhl und laden sie schliesslich in einen weissen Transporter.
Matthias Schweighöfer: "Unfassable!"
Madame Tussauds teilte das Überwachungsvideo des angeblichen Einbruchs auf Instagram. Dazu eine Sprachnachricht, die offenbar von einem Mitarbeiter des Museums an den Schauspieler gegangen sein soll. "Wir wissen bisher wirklich noch nicht was passiert ist", heisst es in der Nachricht. Auch der Schauspieler teilte das Video auf Instagram, er schrieb dazu: "Unfassable!"
Wie das Museum mittlerweile mitteilte, handelte es sich bei der ganzen Geschichte allerdings nicht wirklich um eine Straftat, sondern um einen PR-Stunt.
Auf Instagram entschuldigte sich die Wachsfigurenausstellung mit den Worten: "Es handelt sich hierbei um einen von uns initiierten PR-Stunt als Vorbereitung auf eine coole Aktion am Donnerstag. Stay tuned… die Auflösung folgt bald. Sorry Matthias & Fans falls wir es zu professionell haben aussehen lassen."
Polizei findet Aktion "moralisch verwerflich"
Die Berliner Polizei fand den Fake-Einbruch laut RTL gar nicht lustig. Polizeisprecher Martin Halweg bezeichnete die Aktion als "moralisch verwerflich". Laut RTL hat die Polizei nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Staftat gegen die Betreiberfirma von Madame Tussauds eingeleitet.
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Mehrere Einsatzkräfte und Beamte der Kriminalpolizei waren zu dem vermeintlichen Tatort geschickt worden. Halweg: "Wer Straftaten begeht, muss damit rechnen, dass wir das verfolgen." Dass Vortäuschen einer Straftat kann demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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