Auf der Jagd nach Klicks im Internet bildet eine Fernsehzeitschrift mit Hinweis auf eine Krebserkrankung vier Prominente ab. Fernsehmoderator Günther Jauch wehrt sich gegen die ungefragte Verwendung seines Fotos, bekommt vor Gericht recht und eine fiktive Lizenzgebühr von 20 000 Euro zugesprochen. Der BGH prüft den Fall in einer Verhandlung am Donnerstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe.

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Wenn Internetnutzer über das Anklicken der Bilder zum Bericht kamen, konnten sie über die tatsächliche Erkrankung eines der vier Prominenten lesen. Über Günther Jauch stand dort nichts. Das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass die Nutzung des Bildes nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) rechtswidrig war und der Werbung diente. Die redaktionelle Berichterstattung hatte keinen Bezug zum Kläger. Der betroffene Verlag ging in Revision.

BHG verhandelt über weitere Fall

Der I. Senat des BGH verhandelt in einem weiteren Fall am Donnerstag über die ungefragte Nutzung eines Fotos des Schauspielers Sascha Hehn für eine "Urlaubslotto"-Aktion einer Sonntagszeitung. Anrufer einer kostenpflichtigen Telefonnummer konnten Geld oder eine Kreuzfahrt gewinnen.

Auf dem Foto waren Hehn als Kapitän des ZDF-Traumschiffs und zwei weitere Schauspieler in ihren Rollen zu sehen. Das OLG Köln entschied unter anderem, dass der Schauspieler einen Unterlassungsanspruch habe.  © dpa

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