Cathy Hummels muss nächstes Jahr vor Gericht - und die ganze Werbewelt sieht dabei zu. Denn es geht um die wichtige Frage: Was dürfen Influencer? Es könnte dabei zu einer Grundsatzentscheidung kommen.
Unter Beteiligung von Instagram-Berühmtheit
Das Landgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hat für den 11. Februar die mündliche Verhandlung angesetzt, Hummels' persönliches Erscheinen ist angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage sagte. Verklagt worden ist die Ehefrau des Fussballprofis Mats Hummels vom Verband Sozialer Wettbewerb. Der Vorwurf: Cathy Hummels mache auf dem Foto-Portal Instagram verbotene Werbung.
Hummels hat Verträge mit mehreren Modefirmen
Cathy Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen, sie bekommt Geld für die Nennung der Unternehmen und ihrer Produkte. Diese Beiträge kennzeichnet die frühere Moderatorin dementsprechend als "bezahlte Partnerschaft". Der Verband hat sie wegen 15 Postings verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte. Im Juli hatte Hummels in einem dieser Fälle eine Abmahnung akzeptiert, in den übrigen Fällen aber will sie die Sache bis zum Ende ausfechten, weil diese Beiträge nach Angaben ihrer Anwälte auch nicht mit Gegenleistungen verbunden waren. "Recht auf freie Meinungsäusserung, dafür kämpfe ich", schrieb sie im Sommer in einem Beitrag auf Instagram.
Verfahren stösst auf grosses Interesse
Das Verfahren stösst keineswegs nur bei Hummels' Followern auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar etablierte Industriefirmen wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten. (mgb/dpa) © dpa
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