Ex-Tennisstar Boris Becker hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen Comedian Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt.
Noch vor einem Jahr steckte er vor Gericht eine Schlappe ein, nun hat sich Ex-Tennisstar Boris Becker (56) mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher durchgesetzt. Der dreifache Wimbledon-Sieger bekommt im Streit um Bilder der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020 Recht, wie die Aussenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe in zweiter Instanz urteilte.
Pocher darf strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr weiter verbreiten. Ausserdem muss er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht sind (Rechtssache: Az: 14 U 620/22).
"Wir haben ein wegweisendes Urteil erstritten", sagte Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad am Dienstag. "Das Urteil sagt, dass sich Prominente in Deutschland nicht alles gefallen lassen müssen."
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Boris Becker und Oliver Pocher erschienen nicht vor Gericht
Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer, die nicht bei der Urteilsverkündung präsent war, teilte der dpa auf Anfrage mit: "Wenn man den Erwägungen des OLG (Oberlandesgerichts) Karlsruhe folgen wollte, müssten ab morgen alle Satiresendungen aus dem Programm verschwinden. Das kann nicht richtig sein." Weder Becker noch Pocher (45) waren in dem Fall vor Gericht erschienen.
Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.
Die zweite Instanz folgte mit ihrer Entscheidung nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) zurückgewiesen.
Richterin: Becker sei hintergangen worden
Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sagte nun, Becker sei hintergangen und getäuscht worden. "Er wird dazu gebracht (...), Objekt des Spotts zu werden." Vor der Ausstrahlung des Beitrags habe der einstige Tennisprofi keine Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen. Schon vor zwei Wochen sagte die Juristin bei einer mündlichen Verhandlung: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss."
Ein Verwenden der Bildsequenzen ohne Einwilligung Beckers sei nur gerechtfertigt, falls die Aufnahmen dem Bereich der Zeitgeschichte zuzurechnen wären, urteilte das Gericht. Das sei aber nicht anzunehmen. In dem komplizierten Presserechtsfall mussten das Persönlichkeitsrecht Beckers und die Meinungs- und Rundfunkfreiheit von Pocher abgewogen werden. "Die Meinungs- und Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut", resümierte Richterin Jarsumbek.
Der Senat liess keine Revision gegen das Urteil zu. "Das bedeutet, dass das Urteil tatsächlich Bestand haben wird", kommentierte Beckers Anwalt Hammad. Laut Gericht kann jedoch innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde eingelegt werden - weil die Revision nicht zugelassen wurde. "Aus unserer Sicht sollte sich der BGH mit den hier aufgeworfenen Rechtsfragen befassen, da immerhin der Kernbereich der Satire und Meinungsäusserungsfreiheit betroffen ist", teilte Pochers Anwältin Cronemeyer mit. (dpa/vit)
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