Kevin Hart hat Klage gegen seine ehemalige Assistentin und eine YouTuberin eingereicht. In einem Interview auf dem Instagram-Kanal der YouTuberin sprach die Assistentin unter anderem von einer angeblichen Affäre Harts.
Schauspieler Kevin Hart (44) klagt gegen eine ehemalige Assistentin. Das berichtet das US-Magazin "People", dem entsprechende Gerichtsdokumente vorliegen. Die Mitarbeiterin, die laut der Klage von August 2017 bis Oktober 2020 für Hart arbeitete, gab der YouTuberin Tasha K ein Interview, in dem sie unter anderem behauptet, dass Hart eine Affäre in seinem Büro gehabt haben soll.
Sie erklärte zudem, sie habe Harts Frau Eniko (39) von dem angeblichen Fremdgehen ihres Mannes erzählt. Ausserdem berichtet sie über angebliche Glücksspielprobleme des Schauspielers.
Wurde Kevin Hart erpresst?
In Harts Klage wird angegeben, dass die YouTuberin angeblich Geld verlangte und damit drohte, das seinen Ruf schädigende Interview zu veröffentlichen, wenn der Schauspieler nicht 250.000 Dollar (rund 225.000 Euro) zahle. Hart soll daraufhin die Polizei kontaktiert und eine Unterlassungsanordnung abgegeben haben, in der er sie aufforderte, das Interview nicht zu veröffentlichen, da es "eine vorsätzliche Beeinträchtigung der vertraglichen Beziehungen darstellen würde". Das Interview würde zudem "falsche und verleumderische Aussagen über Hart" beinhalten.
Hart verklagt die Ex-Assistentin und die YouTuberin wegen zivilrechtlicher Erpressung und Verletzung der Privatsphäre. Ausserdem verklagt er die Mitarbeiterin wegen Vertragsbruchs und Verleumdung. Die YouTuberin Latasha Kebe alias Tasha K habe "nachweislich verleumderische und anderweitig unangemessene Inhalte über Prominente veröffentlicht", heisst es in der Klageschrift. 2022 gewann die Musikerin Cardi B (31) einen Verleumdungsprozess gegen Kebe.
Kevin Hart hatte sich 2017 öffentlich bei seiner damals im achten Monat schwangeren Frau entschuldigt, nachdem Fremdgeh-Gerüchte aufgekommen waren und eine Person offenbar versucht hat, ihn wegen eines sexuell anzüglichen Videos zu erpressen. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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