- Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat Gil Ofarim unter Anderem wegen Verleumdung angeklagt.
- Trotz der Anklage hält RTL an dem Sänger fest.
- Er bleibt Teil der Produktion "Die Passion", erklärt der Sender.
Wie geht es mit der Karriere von
Doch die Staatsanwaltschaft Leipzig hat laut einer Mitteilung von Ende März inzwischen nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen angeblicher antisemitischer Äusserungen und falscher Verdächtigung eingestellt. Zudem erhob sie nun ihrerseits Anklage gegen Ofarim - wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Der Sänger bleibt vorerst bei RTL
Kosten diese Entwicklungen dem Sänger jetzt die Karriere? Der Sender RTL hält bis auf Weiteres an Ofarim fest. "Bis zu einer Verurteilung gilt für Gil Ofarim die Unschuldsvermutung. Deshalb bleibt der 39-Jährige Teil von 'Die Passion'", heisst es auf "RTL.de".
Die Inszenierung des Musik-Live-Events besteht unter anderem aus Einspielfilmen, in denen Gil Ofarim als Jünger zu sehen sein wird. Sänger Alexander Klaws verkörpert Jesus. Thomas Gottschalk führt als Erzähler durch die Passionsgeschichte, die am 13. April um 20:15 Uhr ausgestrahlt wird (auch bei RTL+).
Die Begründung der Anklage
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte am 31. März mitgeteilt, dass man nach detaillierter Analyse aller Beweise und Zeugenaussagen der Auffassung sei, dass sich "das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet" hat.
Die Staatsanwaltschaft legt Gil Ofarim unter anderem zur Last, bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober "in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt, sondern zudem den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben".
Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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