- Arte hat im Januar den Horrorfilm "Zombie 2" ausgestrahlt.
- Dabei habe es sich um ein "bedauerliches Versehen" gehandelt, teilte der Sender danach mit. In Deutschland darf der Film nicht gezeigt werden.
- Nun hat der Vorfall offenbar noch ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Im Januar hat Arte den Film "Zombie 2 – Das letzte Kapitel" (Originaltitel: "Day of the Dead") ausgestrahlt. Das Problem daran: Der Horrorstreifen von George A. Romero von 1985 darf im Original in Deutschland nicht gezeigt werden und wurde von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert. Der Sender entschuldigte sich im Nachhinein zwar für den Fehler, dennoch könnten nun juristische Konsequenzen folgen.
Arte entschuldigt sich für Ausstrahlung von "Zombie 2"
Arte teilte Anfang Februar mit, dass der Film "aufgrund eines bedauerlichen Versehens" in der Nacht zum 28. Januar ausgestrahlt worden sei. Der Sender bekenne sich "selbstverständlich zu den Standards des Jugendmedienschutzes in Frankreich und Deutschland". Der Fehler sei erst am 2. Februar bemerkt worden.
Danach habe Arte den Film "unverzüglich aus der Mediathek genommen". "Wir bedauern diesen Vorfall sehr und werden den Sachverhalt umfassend aufklären, so dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt", heisst es weiter.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt
Wie die "taz" berichtet, hat nun die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Ermittlungen aufgenommen. Ein Sprecher erklärte der Zeitung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach §131 des Strafgesetzbuchs und des Verstosses gegen §4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags eingeleitet worden sei.
Gegen Unbekannt werde ermittelt, weil die Namen von "eventuell verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen", sagte der Sprecher. Gegen den Sender Arte selbst könne kein Verfahren eingeleitet werden, weil sich strafrechtliche Ermittlungen immer nur gegen bestimmte Personen richten. Arte hat sich bisher nicht zu den weiteren Entwicklungen zu Wort gemeldet. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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