In seinem "ZDF Magazin Royale" schoss Moderator Jan Böhmermann im Februar massiv gegen die rechtspopulistische FPÖ. Nachdem in einem Satz der Begriff "Nazis keulen" fiel, hagelte es Anzeigen. Jetzt gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass es kein Verfahren geben werde.
Die Staatsanwaltschaft Mainz wird keine Ermittlungen gegen den Moderator
Unter anderem nahm er dabei auch den FPÖ-Chef
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Mainz, Andrea Keller, erklärte nun aber, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege: "Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äusserungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als 'Mordaufruf' zu kurz." Von besonderer Bedeutung sei, dass Böhmermanns Formulierung "ein paar Nazis keulen" an die zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz (68) "diese Nazikeule bringt uns nicht weiter" anknüpfe und sich als Wortspiel mit dieser ausweise.
Auch keine Volksverhetzung verwirklicht
Somit werde der Begriff "Nazikeule" mit seinem Bedeutungszusammenhang mehrfach in der Sendung "in humoristischer Weise aufgegriffen". Es handele sich somit um ein "satirisch-ironisches Element", um in drastischen Worten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in der Diskussion über die Ziele und das Handeln rechtspopulistischer Parteien zu erregen. Böhmermanns Aussage sei bei einem Durchschnittsbeobachter nicht geeignet, den Eindruck zu erwecken, "der Angezeigte wolle ernstlich zu einem Angriff auf Leib und Leben [...] auffordern". Daher sei dies nicht als eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu werten.
Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, da dieser ein besonderes Mass an Gehässigkeit und Rohheit oder eine besonders gehässige Ausdrucksweise voraussetze: "Diese erhebliche Grenze wird hier indes mit Blick auf den Umstand, dass es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und gerade nicht um eine anlasslose, emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine Personengruppe handelte, nicht überschritten." (dr/spot) © spot on news
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