Jan Böhmermann und seine Produktionsfirma haben vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Ex-"Bild"-Chef Julian Reichelt und sein News-Portal "Nius" erwirkt. Konkret geht es dabei um die Schönbohm-Affäre im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Sieg für
Konkret geht es um die Sendung mit dem Titel "Wie eine russische Firma ungestört Deutschland hackt", die im Oktober 2022 ausgestrahlt worden ist. Böhmermann und sein Team sprachen über ihre Recherchen, die sich mit Cyberattacken, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Krieg Russlands gegen die Ukraine befasst haben.
Innenministerin
Innenministerin Faeser stellte Schönbohm, der ihr damals untergeben war, "mit sofortiger Wirkung" von seinem Amt frei. Schönbohm wiederum erhob daraufhin Klage gegen Faeser und das ZDF - von dem Sender fordert Schönbohm 100.000 Euro Entschädigung.
Böhmermann gegen Reichelt: Aussagen dürfen nicht mehr getätigt werden
Die einstweilige Verfügung wurde nun laut dem Branchenmagazin DWDL erwirkt, weil Jan Böhmermann über die Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH juristisch sowohl gegen das News-Portal "Nius" als auch gegen Julian Reichelt vorgegangen war. Hintergrund sind zwei Artikel, die auf "Nius" erschienen sind, sowie eine Folge des YouTube-Formats "Achtung, Reichelt". Laut DWDL wurden "zahlreiche Verdächtigungen gegen das ZDF, Böhmermann und das Bundesinnenministerium geäussert" - diese Aussagen dürfen nun nicht mehr getätigt werden.
In den Artikeln und dem Video wurde der Verdacht erweckt, Böhmermann und das Innenministerium hätten sich über brisante Informationen ausgetauscht, die schliesslich dazu geführt hätten, dass Schönbohm abberufen worden war. Ausserdem darf auch der Verdacht nicht mehr erzeugt werden, Staatssekretäre aus dem Innenministerium hätte an der Sendung mitgearbeitet. Auch war insinuiert worden, Innenministerin Faeser hätte die Produktion der Folge selbst veranlasst.
DWDL liegt die einstweilige Verfügung vom 4. Oktober vor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können noch Widerspruch einlegen. Der Streitwert liegt bei 120.000 Euro.
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