• "Steirerkrimi"-Schauspielerin Eva Herzig ist ihren Job vorerst los.
  • Der Grund: Sie will sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen.
  • Grundsätzlich soll sie ihre Rolle in dem TV-Format aber behalten dürfen.

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Seit 2018 spielt Eva Herzig die Rolle der Ermittlerin Eva Merz in der ORF-Fernsehreihe "Steirerkrimi". Doch damit soll jetzt Schluss sein – zumindest vorübergehend. In der nächsten Folge wird die österreichische Schauspielerin nicht in der Rolle zu sehen sein.

Der Grund: Die 48-Jährige will sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Ihr Arbeitgeber, die Produktionsfirma Allegro Film, hat ihr Engagement daraufhin ausgesetzt und will das Drehbuch überarbeiten.

"Diese Impfung ist mir noch zu unerforscht", erklärt Eva Herzig ihren Entschluss in der "Bild am Sonntag". Sie habe "zu viele Berichte gelesen über Impfschäden". "Die Langzeitfolgen einer Impfung sind auch noch nicht klar", erläutert sie weiter.

Die Entscheidung sei ihr nicht leichtgefallen: "Dadurch entgeht mir ein Einkommen, das ich fest eingeplant habe. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die ich natürlich versorgen muss." Doch ihr Entschluss steht fest: "Ich kann und will mich nicht verbiegen. Daher lasse ich mich nicht impfen, egal, was mir angedroht wird."

So begründet die Produktion die Kündigung von Eva Herzig

Die Produktionsfirma begründet ihre Entscheidung mit ihrer Sorgfaltspflicht. Man habe Verantwortung für alle Personen am Set. Der ORF teilte in einer Pressemeldung mit: "Der Produzent hat seine Kopartner ORF und ARD von seiner Entscheidung, die Zusammenarbeit mit Eva Herzig zeitlich auszusetzen, informiert."

Man versuche nun gemeinsam, "sämtliche produktionsrelevante Aspekte, persönliche Rechte und Sorgfaltspflichten respektvoll in Einklang zu bringen". Wie der "Spiegel" berichtet, wird Herzig nach aktuellem Stand zwar in der nächsten Folge der Serie nicht zu sehen sein, grundsätzlich soll sie ihre Rolle aber behalten.

Wegen Impfverweigerung kündigen: Darf der Arbeitgeber das?

In Deutschland gibt es generell keine Impfpflicht bei SARS-CoV-2. "Selbst in Krankenhäusern nicht", erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Der Arbeitgeber habe jedoch ein Hausrecht, das er ausüben könne. Laut Fachanwalt Meyer dürfte er somit den Zugang zum Betrieb für Ungeimpfte einschränken. Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und in Österreich?

Im Nachbarland Österreich, wo der "Steirerkrimi" gedreht und produziert wird, sieht das etwas anders aus. Dort gibt es zwar auch keine generelle Impfpflicht, jedoch sind verschiedene Schutzimpfungen für Gesundheitspersonal seit 2017 verpflichtend.

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Die Arbeiterkammer Wien sieht eine generelle Impfpflicht als sinnlos an, wie sie auf ihrer Website schreibt. "Das rasche Durchimpfen funktioniert viel besser, wenn die Menschen freiwillig mitmachen." Laut Einschätzung der AK Wien sei es kein Entlassungsgrund, sich nicht impfen lassen zu wollen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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