Die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young hatte die mutmasslich falschen Bilanzen des 2020 zusammengebrochenen Dax-Konzerns geprüft und abgesegnet. Jedoch seien diese Testate keine Kapitalmarktinformationen im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, auf das sich dieser Prozess stützt, begründete Richterin Andrea Schmidt die Zwischenentscheidung.