Der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenzantrag gestellt. Das teilte die Tochter des insolventen britischen Touristikkonzerns am Mittwoch in Oberursel bei Frankfurt mit.
Der deutsche Veranstalter Thomas Cook meldet Insolvenz an. Man sei zu diesem Schritt "gezwungen", um sich aus den "finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen" mit dem insolventen Mutterkonzern lösen zu können, erklärte die Thomas Cook GmbH. Der britische Konzern hatte in der Nacht zum Montag Insolvenz angemeldet.
Auswirkung der Insolvenz auf Reisende unklar
Etwa 140.000 Urlauber sind aktuell mit dem Unternehmen mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen unterwegs. Was die Insolvenz genau für sie bedeutet, war zunächst unklar.
"Wir hätten diesen gerichtlichen Schritt natürlich lieber vermieden, doch leider liess sich auf dem Verhandlungsweg keine kurzfristige Lösung erreichen", sagte Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. Ziel sei ein sanierendes gerichtliches Verfahren. Das Gericht werde voraussichtlich noch am Mittwoch einen erfahrenen Restrukturierer einsetzen, der die Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens federführend begleite.
Auch Thomas Cook hatte Antrag auf Überbrückungskredit gestellt
Wie der Ferienflieger Condor hatte auch die Thomas Cook GmbH einen Antrag auf einen Überbrückungskredit beim Bund gestellt. Während Condor am Dienstagabend die Zusage über eine Bürgschaft von 380 Millionen erhielt, gab es zu Thomas Cook bisher keine Entscheidung. Der Veranstalter hatte den Verkauf von neuen Reisen bereits am Montag gestoppt.
Ferienflieger Condor kann nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook dank eines 380-Millionen-Euro-Kredits des Staates auf Rettung hoffen. Bund und das Land Hessen hatten der Airline einen sechsmonatigen Überbrückungskredit erteilt. Mit dem sogenannten Massedarlehen bekommt der Ferienflieger auch finanziellen Spielraum, um sich möglicherweise von der britischen Muttergesellschaft zu lösen. Der sogenannten Rettungshilfe muss aber auch die EU-Kommission noch zustimmen.
(mgb/dpa/afp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.