- Um die Konsequenzen von Inflation, Energiekrise und Ukraine-Krieg abzufedern, hat die Regierung bislang drei Entlastungspakete vorgelegt.
- Während einige Massnahmen bereits auslaufen, sind weitere noch in Planung.
- Die Analyse zeigt, wer konkret von welchen Massnahmen profitiert.
Mit der Gehaltsabrechnung im September kamen Angestellte in den Genuss einer weiteren Entlastungsmassnahme der Bundesregierung. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro (brutto) gehört neben dem 9-Euro-Ticket sicher zu den auffälligsten und am häufigsten diskutierten Massnahmen.
Inzwischen ist bereits Entlastungspaket Nummer drei auf dem Weg. Und während manche Massnahmen bereits ausgelaufen sind, greifen andere erst später. Da geht der Überblick schnell verloren.
Deshalb hier die wichtigsten Massnahmen in der Übersicht:
Drittes Entlastungspaket – das steckt drin
Entlastung bei den Strompreisen: Die Strompreisbremse soll eine Basisversorgung zu billigeren Preisen gewährleisten.
Hohe Zufallsgewinne von Stromproduzenten werden abgeschöpft: Energieunternehmen, die derzeit auf dem europäischen Strommarkt sehr hohe Zufallsgewinne erzielen, sollen zur Kasse gebeten werden.
Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben: Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll die für Anfang 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden.
Unterstützung für Familien: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht (gültig 2023 und 2024). Für Familien mit geringem Einkommen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 250 Euro angehoben.
Einmalzahlung für Studentinnen und Studenten: Studierende und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll auf zwei Millionen erweitert werden – die grösste Wohngeldreform in der deutschen Geschichte.
Kurzfristig zweiter Heizkostenzuschuss: Wohngeldempfänger sollen in der Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten: Für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro, für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.
Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Dezember sollen Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro: Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen werden bei den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird deshalb auf monatlich 2.000 Euro angehoben.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
Einführung eines Bürgergeldes: Hartz 4 ist Geschichte. Am 1. Januar 2023 kommt das neue Bürgergeld – und startet mit einem Grundbetrag von 500 Euro.
Abbau der Kalten Progression: Um der sogenannten "Kalten Progression" entgegenzuwirken, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden.
Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr: Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets soll kommen. Als Ziel gibt die Regierung ein Ticket zum Preis von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat aus.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Um die stark gebeutelte Gastronomie zu entlasten, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie vorerst bei sieben Prozent bleiben.
Nationale Mindestbesteuerung: Die Bundesregierung will bereits jetzt damit beginnen, die globale Mindestbesteuerung umzusetzen.
Weitere Massnahmen zur finanziellen Entlastung
- Abschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung (Rente)
- Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent
- Entfristung und Verbesserung der Homeoffice Pauschale
Hilfen für Unternehmen: Hierzu zählen unter anderem ein KfW-Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro beinhaltet; die Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs und die Strompreisbremse für kleine und mittelständische Unternehmen
Weitergeltende Massnahmen: Hierunter fallen die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.200 Euro und die Anhebung der Fernpendlerpauschale von 35 auf 38 Cent.
Wer profitiert vom Entlastungspaket 3?
Das Paket ist das bisher umfassendste, wie auch Bundeskanzler Scholz bei einer Pressekonferenz betonte: "Das dritte Entlastungspaket, das wir jetzt geschnürt haben, ist von seinem Umfang grösser als die ersten beiden zusammen." Doch wer profitiert auf welche Weise?
Das aktuelle Entlastungspaket geht auf Bevölkerungsgruppen ein, die bisher noch aussen vor waren. Zum Beispiel bei der Energiepreispauschale. Von dieser profitierten bisher nur einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige. Nun sollen auch Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten.
Ein weiterer Fokus liegt auf Familien. Beispiel: Durch die Erhöhung des Kindergeldes hat eine Familie mit zwei Kindern 432 Euro pro Jahr mehr auf dem Konto.
Kommt die Strompreisbremse?
Geringverdiener profitieren gleich mehrfach. Allein durch die Anhebung der Sozialversicherungsgrenze werden sogenannte "Midi-Jobber" um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Und wer Wohngeld bezieht, erhält einen Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für 2 Personen plus 100 Euro für jede weitere Person.
Verbraucher fürchten vor allem den extremen Anstieg der Strompreise. Dem will die Bundesregierung mit einer Deckelung des Strompreises entgegenwirken. Wie das Vergleichsportal check24 vorrechnet, würde "eine Familie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden im Vergleich zum durchschnittlichen Strompreis im August (39,9 Cent pro Kilowattstunde) um 346 Euro entlastet werden, ein Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden um 141 Euro."
Das beinhalten die ersten beiden Entlastungspakete
Natürlich greifen auch weiterhin viele der Massnahmen aus dem ersten und zweiten Entlastungspaket. Dazu gehören:
- Streichung der EEG-Umlage
- Einmaliger Heizkostenzuschuss
- Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind
- Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
- Einmalzahlung für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro
- Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022
- 9-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022
Ausserdem rückwirkend zum 1. Januar 2022:
- Steigerung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro
- Höherer Grundfreibetrag (10.347 Euro)
- Gestiegene Entfernungspauschale für Fernpendler
Zusammen ergeben die drei Entlastungspakete ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro. "Das ist sehr viel, was wir bewegen", kommentiert Bundeskanzler Scholz. "Das ist notwendig, und es soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Situation mit uns gemeinsam gehen können."
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Offen bleibt, ob es reicht, um die Konsequenzen von Inflation, Energiekrise und Ukraine-Krieg aufzufangen.
Verwendete Quellen:
- bundesregierung.de: Drittes Entlastungspaket. "Deutschland steht in einer schwierigen Zeit zusammen"
- bundesregierung.de: im Wortlaut. Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Omid Nouripour, Saskia Esken und BM Lindner zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am 4. September 2022 in Berlin
- finanztip.de: So viel bringt Dir das neue Entlastungspaket wirklich
- check24.de: Strompreise Regierung will Strompreis deckeln
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