• Die EU möchte erreichen, dass Volkswagen im Dieselskandal alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa entschädigt.
  • Der Konzern solle nicht länger auf Zeit spielen.
  • Bisher ist VW jedoch nicht bereit, den Forderungen nachzukommen.

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Im Dieselskandal hat die EU-Kommission Volkswagen zur raschen Entschädigung aller europäischen Verbraucher aufgerufen.

Der auch für den Verbraucherschutz zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Brüssel, VW dürfe nicht länger auf Zeit spielen und den Ausgang von Schadenersatzprozessen in den Mitgliedsländern abwarten. Volkswagen müsse "ausserhalb von Deutschland genauso entschlossen handeln wie in Deutschland", forderte Reynders.

EU-Justizkommissar Reynders: Alle müssen entschädigt werden

"Alle Verbraucher müssen entschädigt werden", sagte Reynders. Bisher zeige VW dafür mangelnde Bereitschaft, kritisierte er.

"Das ist eine Frage des Vertrauens", sagte Reynders der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies auf den Vergleich in Deutschland, bei dem sich Verbraucherschützer und VW darauf geeinigt haben, je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1.350 und 6.250 an die Kunden zu zahlen.

In den Niederlanden und Italien hätten Gerichte den Verbrauchern rund 3.000 Euro zugesprochen, sagte Reynders. VW solle nun ein klares Signal an die Kunden in anderen Ländern senden, dass man sie in einem ähnlichen Rahmen entschädige.

Die EU-Kommission habe mehrfach versucht, darüber mit VW zu sprechen, aber keine positive Antwort bekommen. Ein entsprechendes Schreiben von Reynders an VW-Chef Herbert Diess veröffentlichte die EU-Kommission ebenfalls.

Druck kommt auch vonseiten der Verbraucherschutzbehörden der EU-Länder

Die Verbraucherschutzbehörden der 27 EU-Länder ermahnten VW in einer gemeinsamen Erklärung ebenfalls. Man begrüsse, dass VW sich für einen Vergleich mit grossen Teilen der deutschen Konsumenten entschieden habe, heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Statement des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), in dem die zuständigen Behörden der EU-Staaten organisiert sind.

Zugleich rufe man VW dazu auf, Kontakt zu den Verbrauchern in allen Mitgliedsstaaten aufzunehmen, "die noch Entschädigung suchen, um angemessene Lösungen zu finden und dieses Kapitel zu schliessen». So könne weiterer jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. Alternativ könne VW sich mit dem gleichen Ziel an die CPC-Behörden werden.

Rund 245.000 Kundinnen und Kunden akzeptierten den Vergleich

Den Vergleich in Deutschland, auf den sich Verbraucherschützer und die Wolfsburger 2020 geeinigt hatten, akzeptierten rund 245.000 Kundinnen und Kunden.

Kurz nach der Einigung entschied der Bundesgerichtshof, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Diesel-Autos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstiessen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. Der Konzern ist deshalb zu Schadenersatz in Deutschland verpflichtet. (afp/dpa/ank)

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