Das Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer haben sich auf ein umstrittenes Lieferkettengesetz geeinigt. Mit dem Kompromiss vom Donnerstagmorgen sollen Unternehmen künftig für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Produkte haften. Wirtschaftsverbände hatten im Vorfeld heftig gegen das Gesetz protestiert, Umweltschützer begrüssten die Pläne.
Unternehmen ab einer bestimmten Grösse sind demnach künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und mögliche Folgen zu "verhindern, zu mildern, zu beenden und zu beheben". Ausserdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU und mehr als 500 Beschäftigten, die weltweit mindestens 150 Millionen Euro umsetzen. Kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Umsatz müssen sich ebenfalls an die Vorschriften halten, wenn sie mindestens 20 Millionen Euro im Textilsektor, der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion oder der Gewinnung und Verarbeitung von mineralischen Rohstoffen umsetzen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die zwar nicht in einem der Mitgliedsländer sitzen, aber einen ebenso hohen Umsatz in der EU machen.
Bei Verstössen gegen das Lieferkettengesetz drohen den Unternehmen Strafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Für die Überwachung und Ermittlungen sollen nationale Behörden zuständig sein.
Für den Finanzsektor gilt das Gesetz zunächst nicht, dieser werde "wird vorübergehend ausgeschlossen", erklärte der Rat der Mitgliedstaaten. Eine spätere Einbeziehung dieser Unternehmen soll noch geprüft werden.
In Deutschland gilt bereits seit Anfang des Jahres ein Lieferkettengesetz, die EU-Vorschriften gehen darüber allerdings deutlich hinaus. Dem neuen Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen. © AFP
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