Die EU-Wettbewerbshüter verhängen gegen Mastercard eine saftige Strafe: Der Kreditkartenanbieter muss über eine halbe Milliarde Euro Bussgeld zahlen. Die EU-Kommission ahndet damit einen Verstoss gegen das Kartellrecht, den am Ende sogar Verbraucher ohne Kreditkarte mitfinanzierten.

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Die EU-Kommission hat eine hohe Geldstrafe gegen Mastercard verhängt. Der Kreditkartenanbieter muss wegen überhöhter Entgelte eine Strafe von 570 Millionen Euro zahlen.

Konkret geht es um das sogenannte Interbankenentgelt. Wenn Verbraucher online oder in einem Geschäft mit Kreditkarte bezahlen, dann entrichtet die Bank des jeweiligen Händlers eine Gebühr an die Bank des Karteninhabers - das Interbankenentgelt.

Die Händlerbank kann diese Gebühr auf den Einzelhändler übertragen, der sie wiederum in den Endpreis einfliessen lassen kann.

Die Kosten werden damit letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen oder gar kein "Plastikgeld" besitzen.

Kosten für Kartenzahlungen "künstlich in die Höhe getrieben"

"Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

"So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben - zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU."

Der EU-Kommission zufolge verstiess Mastercard dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war.

Mastercard akzeptiert Strafe

Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen.

Die Brüsseler Behörde folgerte nun, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte. Mastercard habe die Verstösse anerkannt hiess es, daher sei die Strafe um zehn Prozent reduziert worden. (ank/hub/dpa)

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