Brüssel strengt das nächste Wettbewerbsverfahren gegen Tech-Konzerne an. Diesmal trifft es drei der ganz grossen: Alphabet, Meta und Apple. Sie halten sich nach Ansicht der EU-Kommission nicht an geltendes Recht.

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Seit kurzem hat die EU neue Waffen im Kampf gegen die Macht von Tech-Konzernen. Nun zeigt die EU-Kommission, dass sie bereit ist, diese einzusetzen: Sie hat Wettbewerbsverfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, den iPhone-Hersteller Apple und den Facebook-Mutterkonzern Meta eröffnet.

Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen neue EU-Regeln verstossen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte. Vermutungen aus Brüssel zufolge unternehmen die Konzerne nicht genug, um sich an die Vorgaben aus dem neuen Gesetz für digitale Märkte zu halten. Mit dem Gesetz will die EU die Marktmacht der Digitalkonzerne beschränken, bei Verstössen drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.

Plattformen müssen Nutzer um Erlaubnis bitten, wenn sie Daten verknüpfen wollen

So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Ausserdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote ausserhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.

Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können.

Digital Markets Act ist seit Anfang März in Kraft

Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang März hätten die Konzerne bereits Änderungen angekündigt, betonte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. "Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass die von Aphabet, Apple und Meta vorgeschlagenen Lösungen ihren Verpflichtungen gerecht werden", erklärte er. Die Kommission sei "seit Monaten" in Gesprächen mit den Unternehmen, um ihnen bei der Anpassung an die neuen Regeln zu helfen.

Die Wettbewerbshüter untersuchen unter anderem, ob Alphabet in der Ergebnisliste der Google-Suchmaschine eigenen Diensten wie Google Maps oder Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Im Fall von Apple meldete die Kommission Bedenken an, weil iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer vorinstallierte Apps teils nicht löschen können und einige Voreinstellungen auf ihren Handys nicht ändern können.

Alphabet und Apple wird zudem vorgeworfen, App-Entwickler indirekt zur Nutzung ihrer hauseigenen App Stores zu zwingen. Auf Handys mit dem Alphabet-Betriebssystem Android ist das der Google Play Store, auf iPhones ist Apples App Store vorinstalliert. Den Vorwürfen zufolge hindern die Konzerne andere Anbieter etwa daran, über Preise zu informieren oder Verträge abzuschliessen, ohne den jeweiligen App Store zu nutzen.

Bei Verstössen drohen Konzernen Strafen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes

In den Ermittlungen zum Meta-Konzern geht es um ein viel kritisiertes Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram: Nutzende können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Plattformen weiter gratis nutzen. Die EU-Kommission vermutet, dass die Nutzenden so indirekt zur Weitergabe ihrer Daten gezwungen werden.

Mit dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets einschränken. Die verschärften Regeln gelten seit Anfang März für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft.

Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschliessen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen.

Stellt die Kommission in ihren Untersuchungen Verstösse gegen das neue Gesetz fest, drohen den Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. (dpa/AFP/ank)

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