Der Zoff um die Reparationszahlungen geht weiter. Die neuerliche Forderung Griechenlands nach deutschen Entschädigungen sorgt in der Debatte um das krisengeschüttelte Land für zusätzlichen Zündstoff. Die Bundesregierung pocht auf abgeschlossene Verträge, denen auch Athen indirekt zugestimmt habe. Wie erklären, was in den Nachkriegsjahren mit wem vereinbart wurde.
Wie viel Kriegsschulden hatte Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg?
Mit dem Londoner Schuldenabkommen hat Deutschland eingewilligt, einen Teil seiner Vor- und Nachkriegsschulden zu begleichen. Die vereinbarte Gesamtsumme wurde auf 13,73 Milliarden D-Mark festgesetzt. Alle ausstehenden Forderungen auf Reparationen wurden im Londoner Abkommen bis zu dem Zeitpunkt einer "endgültigen Regelung" zurückgestellt. Dies wurde in Artikel 5, Absatz 2 festgelegt – einem Abschnitt, auf den sich die Bundesregierung bis heute im Hinblick auf die aktuellen griechischen Forderungen beruft.
Wie viel und an wen hat Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg an Reparationen und Entschädigungen gezahlt?
Die Bundesrepublik zahlte bislang 71 Milliarden Euro für von den Nazis begangenes Unrecht - an ganze Staaten, aber auch an einzelne Opfer. Dieser Betrag enthält unter anderem Entschädigungen im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie Leistungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", die einstige NS-Zwangsarbeiter entschädigte, bis hin zu sogenannten Globalverträgen.
Diese wurden in den Jahren 1959 bis 1964 mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz geschlossen – explizit zur Entschädigung von NS-Opfern und nicht unter dem Titel Reparationen. Deutschland hat aufgrund dieser Abkommen insgesamt 496,46 Millionen Euro (damals 971 Millionen D-Mark) bezahlt.
Nach der Wiedervereinigung 1990 kamen entsprechende Entschädigungen für die osteuropäischen Staaten hinzu. Moskau, Minsk und Kiew bekamen für ihre Stiftungen "Verständigung und Aussöhnung" 511,3 Millionen Euro (damals eine Milliarde D-Mark), Polen für seine "Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung" 255,64 Millionen Euro (damals 500 Millionen D-Mark). Dem Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds kamen 1997 71,58 Millionen Euro (140 Millionen D-Mark) zu. Zwischen 1998 und 2000 folgten vergleichbare Entschädigungen an Albanien, Bosnien, Bulgarien, das frühere Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn) in Höhe von 40,90 Millionen Euro (80 Millionen D-Mark).
Was hat Griechenland im Rahmen dieser Abmachung bekommen?
Athen hatte seine Forderungen bei der internationalen Reparationsagentur in Paris unmittelbar nach Kriegsende ursprünglich auf 14 Milliarden US-Dollar beziffert. 1960 handelte die Bonner Regierung mit ihr ein Entschädigungsabkommen aus, das die Auszahlung von 115 Millionen D-Mark vorsah. Bereits in diesem Vertrag sieht die Bundesregierung heute rückblickend eine abschliessende Regelung der Reparationsschulden – die durch die Nazis erzwungene Zwangsanleihe über 476 Millionen Reichsmark miteingeschlossen. Dabei verweist schon der Name des Papiers auf etwas ganz anderes: So besagt der "Vertrag zwischen der BRD und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmassnahmen betroffen sind", dass bei dem Abkommen das Leid der Menschen gelindert werden soll. Von der Tilgung der Ansprüche des griechischen Staats aber ist nicht Rede. Gleiches gilt für die übrigen "Globalabkommen", die Bonn damals mit zwölf westeuropäischen Staaten geschlossen hat.
Gibt es eine Sonderregelung zwischen der Bundesrepublik und Israel?
Am 10. September 1952 schloss die Bundesregierung das sogenannte Luxemburger Abkommen mit Israel und mit der Jüdischen Konferenz für Kriegsansprüche (Jewish Claims Conference). Darin verpflichtete sich Bonn zu einer Zahlung von drei Milliarden D-Mark an das Land Israel sowie 450 Millionen D-Mark an die JCC für die Unterstützung und Eingliederung jüdischer Verfolgter ausserhalb Israels. Im Gegenzug verzichtete Israel auf Entschädigungen für in Israel ansässige jüdische Verfolgte.
Hat Deutschland noch offene Verpflichtungen?
Darüber streiten sich Politiker und Völkerrechtler bis heute. Eine endgültige Regelung der Reparationen kann nur ein Friedensvertrag bringen – der nach dem Zweiten Weltkrieg aber nie geschlossen wurde. Das Londoner Schuldenabkommen verweist auf eine Ausstellung der Reparationen bis zu einer "endgültigen Regelung".
Durch den 1990 zwischen der BRD und der DDR sowie den Alliierten abgeschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag zur Wiedervereinigung Deutschlands, der "anstelle eines Friedensvertrags" abgeschlossen wurde, habe das Londoner Moratorium seine Gültigkeit verloren, so die Interpretation der Bundesregierung: Der "Vertrag über die abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 enthält die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen". Aus dem Vertrag ergebe sich auch, dass die "Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte" – auch wenn das Wort Reparationen im Vertrag gar nicht vorkommt.
Denn die Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) - darunter auch Griechenland - stimmten 1990 der "Charta von Paris" für eine neue, friedliche Ordnung in Europa zu und anerkannten damit auch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Zu diesem Schluss kam 2003 auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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