Das Frankfurter Arbeitsgericht hat entschieden: Der Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa kann stattfinden. Noch kämpft das Unternehmen gegen den Ausstand ihrer Flugbegleiter vor Gericht. Doch die Auswirkungen auf den Flugplan sind bereits heftig.

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Die Lufthansa hat wegen des angekündigten 48-Stunden-Streiks der Flugbegleiter insgesamt 1.300 Flüge abgesagt. Rund 180.000 Passagiere sind von der Massnahme betroffen.

Am Donnerstag sollen in der Gruppe 700 von 3.000 geplanten Flügen gestrichen werden und am Freitag 600, wie das Unternehmen am Mittwoch in Frankfurt mitteilte.

In der Grundzahl sind auch zahlreiche Flüge nicht bestreikter Unternehmen wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines enthalten. Die Gewerkschaft Ufo hatte sich vorbehalten, den Streik bei der Lufthansa-Kernmarke auch noch auf weitere Flugbetriebe auszuweiten. Den Kunden hat Lufthansa bereits umfangreiche und kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.

Ufo hat die Beschäftigten der Lufthansa-Kerngesellschaft zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen, der am Donnerstag um 00:00 Uhr beginnen soll.

Arbeitsgericht erklärt Streik für rechtens

Am Mittwoch hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag des von Lufthansa gegen den Arbeitskampf der Gewerkschaft Ufo abgelehnt und den Streik für rechtens erklärt. Das Unternehmen kündigte aber unmittelbar nach der Entscheidung an, beim Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Damit könnte noch am Mittwoch eine zweite Gerichtsverhandlung um die Rechtmässigkeit des Streiks der Gewerkschaft Ufo stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hatte zunächst aber noch keinen Termin festgelegt.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz den Eilantrag des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt. Nach kursorischer Einschätzung seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnte die Richterin ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Aussenwirkung. Es gebe auch keine offenkundigen Zweifel an der Tariffähigkeit, die das Bundesarbeitsgericht der Ufo zuletzt in einem Urteil von 2014 bestätigt habe.

48-Stunden-Streik soll um 00:00 Uhr starten

In der Gerichtsverhandlung hatte Lufthansa der Gewerkschaft noch sofortige Vorverhandlungen zu tariflichen Themen angeboten, die aber erst mit dem neu zu wählenden Ufo-Vorstand ab dem 15.2.2020 finalisiert werden könnten. Den jetzigen Vorstand lehne man weiterhin als nicht vertretungsberechtigt ab, erklärte der Lufthansa-Anwalt. Ufo verlangte hingegen sofortige Tarifverhandlungen auf Augenhöhe mit dem aktuellen Vorstand.

Als letzte Möglichkeit zur Verhinderung des Streiks könnte Lufthansa auch eine Schlichtung verlangen, was aber letztlich auf eine Anerkennung des Ufo-Vorstands hinausliefe. Die Gewerkschaft würde dies befürworten, sagte ihr Sprecher Nicoley Baublies der Deutschen Presse-Agentur.

Streik bei Lufthansa: Ufo fordert für Mitarbeiter höhere Spesen und Zulagen

Ufo fordert für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. In dem gesamten Tarifkonflikt geht es aber auch um die vom Konzern aufgeworfene Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann. Für die anderen Flugbetriebe gibt es jeweils separate Forderungen.

Ufo fürchtet insbesondere, dass der Konzern Kabinen-Tarifverträge mit der Konkurrenzgewerkschaft Verdi abschliesst. Die DGB-Gewerkschaft hat Lufthansa zu Gesprächen aufgefordert, konnte aber in der Vergangenheit nicht die Mehrheit der Beschäftigten bei der Kerngesellschaft hinter sich versammeln.

Im Durchschnitt bietet die Lufthansa Group nach eigenen Angaben täglich 1.540 Verbindungen an. Davon entfallen 580 Abflüge auf Deutschland und wiederum 380 auf die Kernmarke Lufthansa. Exakte Zahlen für die geplanten Streiktage wurden bislang nicht genannt. (dpa/ank)

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