Bundesfinanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer bei der Biersteuer entlasten. Bislang durften 200 Liter Bier steuerfrei hergestellt werden, künftig wird die Biersteuer erst ab über 500 Litern fällig.
Bundesfinanzminister
Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 hervor, wie die "Augsburger Allgemeine" am Montag berichtete. Zudem soll demnach die Anmeldungspflicht des privaten Bierbrauens beim zuständigen Hauptzollamt entfallen.
Biersteuer abhängig von der Stammwürze
Haus- und Hobbybrauer müssen bislang die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge beim Hauptzollamt angeben. Laut der geplanten neuen Verordnung müssten sie künftig bei einer Produktion über fünf Hektolitern eine Steueranmeldung per amtlichem Vordruck abgeben, wie die "Augsburger Allgemeine" berichtete. Ab fünf Hektolitern gelte die Biersteuerpflicht wie bisher; sie beträgt in der Regel je nach Stammwürze zwischen acht und 15 Euro pro Hektoliter.
Biersteuer bereits im Mittelalter
Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde schon in den mittelalterlichen deutschen Städten unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bierungeld, Bierpfennig oder Malzaufschlag erhoben. Heute wird die Biersteuer von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht den Ländern zu.
Die Einnahmen der Biersteuer aus dem Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer betrugen im Gesamtjahr 2021 rund 11.000 Euro, wie die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Thomas Gebhart vom vergangenen Oktober berichtete. (APA/aks) © AFP
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