Seit mehr als drei Jahren beschäftigt ein Perserteppich die bayerische Justiz. Eine ältere Frau aus Planegg bei München verklagt den Auktionator Georg Rehm auf Schadensersatz in Höhe von 365.000 Euro. Er hatte ihren Teppich auf 900 Euro geschätzt, später wurde das Exemplar für sieben Millionen Euro versteigert. Heute geht der Prozess in die nächste Runde.
Im Oktober 2009 kommt Frau N. aus Planegg ins Auktionshaus von Georg Rehm in Augsburg. Im Gepäck hat die ältere Dame einen Perserteppich. Er ist 3.39 Meter lang und 1.53 Meter breit, viel zu gross für die kleine Wohnung im Münchner Vorort. Frau N. hofft auf eine kleine Finanzspritze durch den Verkauf. Rehm macht der Dame aber keine allzu grossen Hoffnungen. Auf 900 Euro schätzt der Auktionator den Teppich. Umso grösser ist die Überraschung, als das Sammlerstück für 19.700 Euro unter den Hammer kommt.
Meisterstück der Webkunst
Doch die Freude währt nicht sehr lang. Im April 2010 hört Frau N. zufällig Radio. Der Bayerische Rundfunk berichtet über eine Auktion bei Christie's in London. Dort erzielt ein Perserteppich einen neuen Rekordwert. Für umgerechnet 7,2 Millionen Euro ersteht ein anonymer Sammler aus Nahost den bis dahin teuersten Teppich der Welt. Es ist genau der Teppich, der in Augsburg für knapp 20.000 Euro den Besitzer wechselte. Frau N. fühlt sich betrogen und zieht vor Gericht. Auktionator Rehm habe sie um viel Geld gebracht. Vor dem Landgericht in Augsburg fordert sie Schadensersatz in Höhe von 350.000 Euro – exakt die Summe, auf die das Auktionshaus Christie's den Teppich schätzte.
Das Gericht muss nun die Frage klären, ob der Auktionator seine Sorgfaltspflicht verletzt hat oder ob der Teppich von einem fanatischen Sammler überbezahlt wurde. Fakt ist, weder Frau N. noch Georg Rehm ahnten damals, dass es sich bei dem Erbstück um eine wahre Kostbarkeit handelt. Der Teppich mit dem Blatt- und Blumenmuster stammt aus dem 17. Jahrhundert. Hergestellt wurde er in der iranischen Stadt Kerman, die berühmt ist für ihre kunstvolle Webkunst. Einst befand er sich im Besitz der französischen Kunstsammlerin Comtesse de Béhague (1870-1939). Der US-amerikanische Historiker Arthur Upham Pope nahm ihn 1938 in seine Enzyklopädie über persische Kunst auf. All dies wusste Rehm nicht. Wohl aber der glückliche Bieter aus Hamburg, der das Schnäppchen seines Lebens machte.
Klage zunächst abgewiesen
2012 weist das Landgericht Augsburg die Klage von Frau N. in erster Instanz ab. Der Auktionator Rehm habe seine Pflichten nicht verletzt. Frau N. geht in Berufung. Sie wirft Rehm Verramschung vor. Wie auf dem Flohmarkt sei es im Auktionshaus zugegangen. Nun muss sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen. Ein Gutachter soll erneut aussagen. Bei einem früheren Verhandlungstermin hatte er den Augsburger Auktionator bereits entlastet. Ob er inzwischen neue Erkenntnisse gewonnen hat, bleibt abzuwarten. Ein Urteil wird jedenfalls nicht erwartet. Der Teppich, der inzwischen irgendwo im nahen Osten beheimatet ist, wird die bayerische Justiz wohl noch länger in Atem halten.
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