Manchmal entpuppt sich auch die vermeintlich tollste Bilderbuch-Ehe als zerrüttet. Bettina und Christian Wulff, sowie Sylvie und Rafael van der Vaart sind nur die beiden aktuellsten Trennungsfälle in einer langen Reihe gescheiterter Promi-Ehen. Aber natürlich kann ein solches Schicksal nicht nur die Reichen und Schönen ereilen, sondern auch Otto Normalverbraucher und seine Gattin.

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Damit man im Gefühlschaos einen kühlen Kopf bewahren und grobe Fehler vermeiden kann, haben wir einige Tipps zum Thema zusammengetragen:

Scherbenhaufen Ehe

Als Voraussetzung für die Scheidung ist im Fachjargon die Rede vom Zerrüttungsprinzip. Paragraph 565 BGB besagt: "(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde." Scheidungen sind in Deutschland an der Tagesordnung, Tendenz steigend. 2011 gab es laut Statistischem Bundesamt 187.640 Scheidungen. Es waren damit fast halb so viele wie Eheschliessungen.

Ohne Anwalt läuft es nicht

Selbst wenn es eine gütliche Trennung sein soll, die von beiden Partnern angestrebt wird: Laut Paragraph 78 der Zivilprozessordnung kann der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden. Er muss ihn unterschreiben und bei Gericht einreichen. Zuständig für die Ehescheidung ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichtes.

Weil man den Antrag auf Scheidung also nicht selbst stellen kann, ist der Weg zu einem Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist von Rechts wegen nur ein - gemeinsamer - Anwalt notwendig. Allerdings ist es in vielen Fällen empfehlenswert, einen eigenen Anwalt zu suchen, der Ihre Interessen klar vertritt.

Trennungsjahr und -grund

Vom Gesetzgeber wird ein Trennungsjahr vorgeschrieben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dabei geht es um eine Trennung "von Tisch und Bett", idealerweise also ein strikter räumlicher Abstand mit zwei eigenständigen Wohnungen. In Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung zu absolvieren, wenn getrennt gewirtschaftet wird.

Bedeutet die Aufrechterhaltung der Ehe für einen Partner eine "unzumutbare Härte", kann das Trennungsjahr ausser Kraft gesetzt werden. Diese Situation wäre beispielsweise gegeben, wenn Misshandlungen nachgewiesen werden, Alkoholismus vorliegt, die Frau von einem anderen Mann schwanger ist oder ein Partner bereits in einer neuen Beziehung lebt. Im Einzelfall kann der Nachweis allerdings schwierig sein und Gerichte stimmen nur selten einer solchen Härtefallscheidung zu.

Wenn das Noch-Ehepaar einen übereinstimmenden Termin angibt, seitdem die Trennung bereits besteht, wird er in den meisten Fällen ohne Nachweis vom Gericht akzeptiert. Die Trennungsgründe müssen nur offengelegt werden, wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt. Ohne Angabe von Gründen verlängert sich die vorgeschriebene Trennungsphase auf drei Jahre.

Notwendige Papiere

Um das Prozedere so rasch wie möglich abzuwickeln, sollten relevante Papiere bereitgehalten werden. Dazu zählen die Heiratsurkunde (im Original oder als beglaubigte Kopie), die Sozialversicherungsnummer und gegebenenfalls die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, der Ehevertrag und andere eheliche Vereinbarungen über den Hausrat oder anderes, zudem eine schriftliche Prozessvollmacht.

In Bezug auf den häufig enorm wichtigen Versorgungsausgleich existiert ein spezieller Fragebogen, der mit Hilfe des Anwalts ausgefüllt werden kann. Möglicherweise müssen dafür noch andere Dinge wie beispielsweise Rentenversicherungsnummern angegeben werden.

Unterhaltsanspruch

Dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und ist schwer zu verallgemeinern. Zunächst ist der Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten zu ermitteln. Um die Höhe der Unterhaltssumme zu berechnen, ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen der wichtigste Anhaltspunkt. Dieses durchschnittliche Monatseinkommen besteht aus der Summe aller Einkünfte abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, Steuern, der Krankenversicherung und Altersvorsorge und Kredite, die für den Unterhalt bedeutsam sind.

Für den Unterhalt von Kindern ist die Düsseldorfer Tabelle ausschlaggebend, die sowohl das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten als auch das Alter der Kinder einbezieht.

Unabhängig davon existiert der "Aufstockungsunterhalt", der für den unterhaltsberechtigten Partner gewährleisten soll, dass er auch nach der Scheidung seinen gewohnten Lebensstandard behalten kann. Dieser ist allerdings zeitlich begrenzt.

Gemeinsame Versicherungen überprüfen

Es ist ratsam für Scheidungswillige, den Stand der Versicherungen zu checken, da einige der abgeschlossenen Verträge wie Rechtsschutz oder Privathaftpflicht möglicherweise nach der Trennung nur noch für einen Versicherungsnehmer gelten. Falls Sie bei der Krankenversicherung familienversichert waren, erlischt dieser Schutz nach der Scheidung nach maximal einem Vierteljahr. Ebenso müssen Lebensversicherungspolicen an die geänderte Situation angepasst werden.

Ehevertrag

Der Ehevertrag wird vom Gericht nur akzeptiert, wenn er keine Knebelklauseln enthält, die die Existenz eines Partners gefährden würden. Daher werden Vereinbarungen wie der Totalverzicht eines Partners, Gütertrennung, Unterhaltsverzicht und Ausschluss des Versorgungsausgleichs sehr kritisch hinterfragt.

Kinder

Häufig ist eine Scheidung am schwierigsten für die Kinder. Laut dem aktuellen Kindschaftsrecht wird das Sorgerecht beim Prozess nur dann verhandelt, wenn dies beantragt wird. Sonst bleiben automatisch beide Elternteile sorgeberechtigt. Im Interesse der Kinder kann das Einschalten eines Vermittlers zwischen den Parteien bei der Einigung helfen.

Scheidung online?

Die neue Technik macht vor dem Familienrecht nicht halt. Eine Scheidung lässt sich inzwischen online zumindest einleiten. Anwaltskanzleien stellen entsprechende Formulare zur Verfügung, auf Wunsch gibt es auch eine telefonische Beratung. Damit lassen sich Zeit, Nerven und Geld sparen. Vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen ist diese Variante eine Option.

Unvermeidlich dreht sich bei einer Scheidung viel ums Geld – von Anwalts- und Prozesskosten bis zu Unterhaltsansprüchen. Um eine Vorstellung der jeweiligen Kosten zu bekommen, gibt es im Internet Rechner, mit denen sich der jeweilige Fall durchspielen lässt.

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