Der Referenzzinsatz wird in der Schweiz auf ein Rekordtief von 1,5 Prozent gesenkt. Viele Vermieter geben die sinkenden Zinsen nicht weiter. Mieter können jedoch eine Reduktion der Mieten von 2,91 Prozent einfordern.

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Ab Freitag gilt in der Schweiz der neue Referenzzinssatz. Wegen der Senkung ergibt sich für Mieter der Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um knapp drei Prozent einfordern können. Im konkreten Fall hängt die Angleichung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion durchgesetzt wurde

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am Donnerstag mitteilte, beträgt der Referenzzinssatz 1,5 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes.

Mietpreise steigen weiter an

Für die Mehrheit der Schweizer sind das erfreuliche Nachrichten. Der Referenzzins sinkt bereits seit 2009 – doch die Mietpreise in der Schweiz steigen weiter an. Wie die Raiffeisenbank erst kürzlich im Wohnimmobilienreport berechnet hat, ist beispielsweise der Preiswachstum bei den Bestandsmieten Ende 2016 auf 0,4 Prozent angezogen.

Grund dafür ist offenbar, dass nur eine Minderheit der Vermieter die tieferen Zinsen weitergibt.

Es ist also ratsam, als Mieter selbst aktiv werden. Wichtig dabei ist es, ein Senkungsbegehren zu stellen - die Mietreduktion kann jeweils auf den nächsten Kündigungstermin hin eingefordert werden. Weitere Tipps, Anleitungen und Musterbriefe - finden sie auf der Seite des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV).


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