Überall wird man beim Thema Altersvorsorge auch mit der Riester-Rente konfrontiert. Doch wie funktioniert sie eigentlich? Wieviel bekomme ich? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wir versuchen Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben.
Die Riester-Rente wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Eingeführt wurde diese zusätzliche Altersvorsorge zum 1. Januar 2002, ihre Bezeichnung verdankt sie dem bei Einführung der "Riester-Rente" amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt - solche Menschen also, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird.
Die Förderquoten betragen bisher:
Mit 114 Euro wird jeder Ledige bezuschusst. Weitere 114 Euro erhält man für den Lebenspartner. Für jedes Kind zahlt der Staat sogar 138 Euro. Das heisst bei ein Familie mit 2 Kindern einen Zuschuss insgesamt von 504 Euro pro Jahr.
Ab 2008 erhöhen sich sogar die Beträge und man erhält für 154 Euro - genauso für den Lebenspartner. Für die Kinder erhöht sich der Zuschuss auf 185 Euro. Das ergibt bei gleicher Konstellation wie im vorangegangenen Beispiel einen Jahreszuschuss von 678 Euro.
Der geförderte Personenkreis: |
Arbeitnehmer |
Selbständige, wenn sie Kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflichtige wurden und nicht in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Renten-Beiträge einzahlen |
Behinderte in Werkstätten |
Versicherte während einer anzurechnenden Kinder-Erziehungszeit |
Pflegepersonen |
Wehr- und Zivildienst-Leistende |
Bezieher von Lohnersatz-Leistungen wie Arbeitslosengeld-, -hilfe und Krankengeld |
Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmässige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden. Die Teilnahme ist zudem freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden, die sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen errechnen. Ansonsten gibt es eine anteilige Zulage:
Mindestbeiträge vom Vorjahreseinkommen | ||
in Prozent | Maximal | |
bisher | 3 | 1575 Euro |
ab 2008 | 4 | 2100 Euro |
Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch,ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (ausser bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten. Wird eine Förderung in Anspruch genommen, sind die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig.
Rechenbeispiel
bisher:
Angestellter mit einem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen von 40.000 Euro, verheiratet und zwei Kinder.
40.000 Euro x 3 Prozent = 1.200 Euro
Von den 1.200 Euro werden 114 Euro Grundzulage für den Mann abgezogen. Hinzu kommen die Grundzulage der Frau mit 114 Euro und die der Kinder mit jeweils 138 Euro. Nach Abzug der Beträge bleiben 696 Euro als Eigenbeitrag übrig. Das entspricht einer monatlichen Leistung von 58 Euro.
Eigenbeitrag | |
jährlich | 696 Euro |
monatlich | 58 Euro |
Ab 2008 dienen die erhöhten Quoten wie oben genannt als Rechengrundlage.
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