Waldenbuch (dpa) - Der Schokoladenhersteller Ritter Sport bringt eine neue Schokolade auf den Markt - und darf diese in Deutschland streng genommen nicht als solche bezeichnen.
Was zunächst kurios klingt, hat einen lebensmittelrechtlichen Hintergrund: Laut der deutschen Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse aus dem Jahr 2003 besteht eine Schokolade nicht nur aus Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter, sondern zwingend auch aus bestimmten Arten von Zucker, an die enge Kriterien angelegt werden. Sowas aber fehlt im neuen Ritter-Sport-Produkt mit dem Namen Cacao y Nada. Zum Süssen verwendet das Unternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart nach eigenen Angaben stattdessen natürlichen Kakaosaft, den es auf einer Plantage in Nicaragua extra aus Kakaofrüchten gewinnt.
Die Kakaoverordnung ist eine Art gesetzliches Rezeptbuch - wer dagegen verstösst, riskiert Geldstrafen und im Extremfall gar einen behördlich verordneten Verkaufsstopp. Ritter Sport beklagt, das deutsche Lebensmittelrecht sei in diesem Punkt nicht mehr zeitgemäss. Dass eine Schokolade, die zu 100 Prozent aus Kakao bestehe, ohne den Zusatz von Zucker hierzulande nicht als solche bezeichnet werden dürfe, sei "absurd", sagte Firmenchef Andreas Ronken laut Mitteilung vom Montag. "Wenn Wurst aus Erbsen sein darf, braucht Schokolade auch keinen Zucker. Aufwachen!" Eine Ritter-Sport-Sprecherin sagte auf Anfrage, man setze sich für eine Änderung der Verordnung ein.
Zwar ist der Saft der Kakaofrucht inzwischen prinzipiell in der EU als Lebensmittel zugelassen. Allerdings beinhaltet das von Ritter Sport auf der Plantage gewonnene Süssungsprodukt nach Unternehmensangaben nicht den erforderlichen Zuckergehalt, der zu einer lebensmittelrechtlichen Anerkennung als Zuckerart nötig wäre. Eine Schokolade besteht aber laut Verordnung zwingend aus "Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten".
Auf den deutschen Markt bringen will das Unternehmen sein neues Produkt nun dennoch - nur eben nicht als "Schokolade", sondern beispielsweise unter dem Label "Kakaofruchttafel". Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung (Montag) über den Fall berichtet.
Die Kakaoverordnung begrenze die Verwendung zuckerhaltiger Zutaten nicht auf bestimmte Zuckerarten, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Montag mit. Das Ministerium könne daher nicht erkennen, dass bei der Herstellung von Schokolade nicht auch natürlicher Kakaosaft zum Süssen verwendet und das Erzeugnis unter der Bezeichnung "Schokolade" in den Verkehr gebracht werden dürfe. "Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren", sagte Ministerin Julia Klöckner der dpa auf Nachfrage.
Schokolade von Ritter Sport wird in mehr als 100 Ländern verkauft. Das Unternehmen musste in den vergangenen zwei Jahren jeweils Umsatzrückgänge verkraften, erlöste 2020 noch 470 Millionen Euro und beschäftigt weltweit rund 1650 Mitarbeiter.
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