Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster für den vorläufigen Erhalt des Hambacher Forstes hat laut einem Medienbericht Folgen für den angrenzenden Braunkohletagebau.

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Der Energiekonzern RWE erwäge, die Förderung vorerst deutlich zurückzufahren, berichtete der "Spiegel" am Dienstag. Demnach rechnet der Konzern mit einem Rückgang der Förderung um 25 bis 38 Prozent.

"In einer ersten Bewertung haben wir Minderförderleistungen von etwa zehn bis 15 Millionen Tonnen Braunkohle jährlich unterstellt", sagte ein RWE-Sprecher dem "Spiegel". Bislang werden im Tagebau Hambach jährlich rund 40 Millionen Tonnen Kohle gefördert.

Weniger Strom aus Neurath und Niederaussem

Laut RWE-Angaben könnte die Stromerzeugung in den vom Tagebau Hambach belieferten Kraftwerken Neurath und Niederaussem in der Folge vorerst um neun bis 13 Terawattstunden zurückgehen. In Neurath werden laut "Spiegel" derzeit etwa 18 Millionen Tonnen pro Jahr aus dem Standort Hambach zur Stromerzeugung eingesetzt, im Kraftwerk Niederaussem jährlich etwa zehn Millionen Tonnen.

Durch den gedrosselten Betrieb erwarte RWE offenbar, in Hambach noch rund ein Jahr weiter Braunkohle fördern zu können, berichtete der "Spiegel". RWE schätze, dass "Ende 2019" die Kohlebagger allmählich zum Stillstand kommen könnten.

Baggern bis zum Waldrand

Die Abbruchkante des Tagebaus liegt derzeit noch einige hundert Meter vom Waldrand entfernt. Der Gerichtsbeschluss verbietet es dem Konzern nicht ausdrücklich, bis kurz vor den Wald zu baggern.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Freitag per Eilbeschluss verfügt, dass der Forst vorläufig nicht gerodet werden darf. RWE darf demnach nicht mit den Arbeiten beginnen, bis über eine Klage des Umweltverbands BUND entschieden ist. Damit hob das Gericht in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.

RWE wollte einen Teil des Waldes roden, um den nahegelegenen Tagebau Hambach zu vergrössern. Der Konzern habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten, erklärte das Gericht.

RWE darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist.  © AFP

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