Laut Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Doch in manchen Vereinen heisst es noch heute: Zutritt nur für Männer. Geht es nach dem Willen von Finanzminister Olaf Scholz, soll solchen Bünden die Gemeinnützigkeit und damit die Steuervorteile entzogen werden. Kritik an diesen Plänen kommt vor allem aus den Reihen der CSU.
Bundesfinanzminister
"Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschliesst, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen." Von der CSU kam umgehend eine klare Absage.
Der Bundesfinanzminister, der zusammen mit Klara Geywitz für den SPD-Vorsitz kandidiert, kritisierte in der Zeitung: "Es gibt deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschliesslich Männer zulassen."
Der Verein Deutsches Ehrenamt schreibt im Internet über die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit: "Generell muss die Tür zur Vereinsmitgliedschaft jedem offen stehen, der Mitglied werden will." Das gilt umgekehrt dann auch für reine Frauenvereine.
CSU erteilt Plänen Absage: Gleichberechtigung ja, aber nicht so
Für die CSU erklärte Generalsekretär Markus Blume am Sonntag: "Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch." Der Deutschen Presse-Agentur sagte er in München weiter: "Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen." Blume fügte hinzu: "Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoss hilft dabei nicht."
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerliche Vorteile. So wird er von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Er muss auch keine Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen.
Merkmale für Gemeinnützigkeit: Tierschutz, Sport oder Heimatpflege
Diese Befreiung gilt insbesondere für Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften oder Zuschüsse. Ausserdem wird ein gemeinnütziger Verein von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten befreit.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich wiederum für die Spender steuermindernd auswirkt.
Paragraf 52 der Abgabenordnung definiert genau, welche Vereinszwecke als gemeinnützig anerkannt sind. Das reicht von der Förderung von Wissenschaft und Forschung über die Unterstützung von Tierschutz und Sport bis zum Engagement für Heimatpflege und Kultur.
Bundesfinanzhof: Freimaurerloge ohne Frauen ist nicht gemeinnützig
Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof 2017 befasst: Nach seiner Entscheidung war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig.
Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit. Zudem hiess es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen seinerzeit zu dem Ergebnis, diese Entscheidung sei "in ihren tragenden Gründen auf Schützenvereine übertragbar". © dpa
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