Ein Brite wird um Hunderte Euro gebracht, weil er beim Online-Kauf einer Xbox One das Kleingedruckte nicht liest. Es ist nicht das erste Mal, dass Betrüger ein Internet-Auktionsportal wie Ebay nutzen. Insbesondere zur Weihnachtszeit, in der viele über das Netz ihre Weihnachtseinkäufe erledigen, ist Vorsicht geboten.

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Seine Weihnachtseinkäufe hat sich Peter Clatworthy dieses Jahr bestimmt anders vorgestellt. Beim Online-Aktionshaus Ebay ersteigerte der Brite eine Xbox One für 538 Euro - dachte er. Doch weil der 19-Jährige das Kleingedruckte nicht liest, bietet er lediglich auf ein ausgedrucktes Bild der Konsole. "Ich fühle mich ausgenommen", beschwert sich der Student bei der britischen Zeitung "Daily Mail".

Ähnlich ergeht es zahlreichen Fussball-Fans im Mai 2013. Sie bieten Tausende Euro auf Karten für das Champions-League-Finale zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund im Londoner Wembley-Stadion - dabei handelt es letztlich nur um Tickets für das ebenfalls in Wembley stattfindende Champions-League-Finale der Frauen, wie es kleingedruckt in der Artikelbeschreibung steht.

So schützen Sie sich

Bei jeder Artikelbeschreibung sollten Sie alles und insbesondere das Kleingedruckte genau lesen. Fallen liegen auch in Abkürzungen. Wird die "OVP" eines Handys angeboten, bedeutet das, dass Sie im schlimmsten Fall mehrere Hundert Euro auf die Originalverpackung des Handys bieten. Bei Begriffen in der Artikelbeschreibung wie: "ähnlich", "wie", "besser als", "Nachbau", "Dummy", "bieten nur" und "versteigert wird lediglich" ist erhöhte Vorsicht geboten, da es sich beim angebotenen Produkt nicht um ein Original handelt.

Zudem sollten Sie nie mit Geldtransfer-Diensten wie "MoneyGram" oder "Western Union" oder per Nachnahme bezahlen. Stattdessen überweisen Sie das Geld am besten oder holen die Ware wenn möglich persönlich ab. Des Weiteren empfiehlt es sich, bei Ebay den Kauf über das zum Unternehmen gehörige Online-Bezahlsystem "PayPal" abzuwickeln. Wurde der Käufer vom Verkäufer über die Ware bewusst getäuscht, erhält der Geschädigte mithilfe des "PayPal"-Käuferschutzes in den meisten Fällen sein Geld zurück.

Vielfältige Betrugsmaschen

Gerne werden von den Verkäufern überhöhte Versandkostenpreise verlangt - insbesondere bei Artikeln mit niedrigem Wert, um mehr Gewinn zu machen als mit dem Verkauf der eigentlichen Ware. Daher ist man gut beraten, vor dem Kauf auf die Höhe der Versandkosten zu achten.

Ausserdem sollten Sie, insbesondere beim Kauf hochpreisiger Produkte, einen Treuhand-Service bemühen. Lehnt der Verkäufer diesen ab und besteht auf eine Anzahlung, sollten Sie keinen Kauf abschliessen. Ebenfalls wird abgeraten, Produkte mit einer ungewöhnlich langen Lieferzeit zu bestellen. Im schlimmsten Fall meldet der Händler nach Ihrer Zahlung Konkurs an. Bei extrem langen Wartezeiten ist es meist nicht mehr möglich, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Das Geld ist dann weg.

So erkennen Sie gefälschte Ware

Ebenfalls eine beliebte Masche ist das Anbieten von falschen Marken. Wird vom Verkäufer ein "i-pot" oder ein "Addidas"-Schuh verkauft, handelt es ganz sicher um gefälschte Ware. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich beim angebotenen Produkt um ein Original handelt, sollte die Ebay-Funktion "Erweiterte Suche" nutzen.

Wird vermeintliche Luxusware zu einem Spottpreis angeboten und in hohen Stückzahlen vertrieben, sollten Sie die Finger davon lassen. Kommt das Produkt zudem aus dem Ausland, insbesondere aus Asien, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um gefälschte Ware handelt. Generell wird nicht empfohlen, Waren aus dem Ausland zu kaufen. Die ausländische Polizei wird kleineren Betrugsdelikten nicht nachgehen.

Im Fall des Briten Clatworthy gab es ein Happy End: Ebay schritt ein und erstattete dem 19-Jährigen das Geld. Durch das enorme Medien-Echo wurde zudem ein britischer Händler aufmerksam und schenkte ihm eine Xbox One. Solch ein Glück haben beileibe nicht alle geprellten Internetnutzer.

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