Die Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten.
"Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte auch weiter Anspruch darauf", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Sonntag den Funke-Zeitungen. Der Sprecher sprach demnach von "Bestandsschutz".
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Etatentwurf für 2024 verabschiedet. Der Bundestag soll den Bundeshaushalt dann Anfang Dezember beschliessen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.
Familienministerin
© AFP
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