Rund 50 Millionen Euro soll der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Uli Hoeness an das Finanzamt überwiesen haben. Seine Steuerschulden sind damit beglichen. Doch wo geht das Geld hin?

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Bereits im März könnte Uli Hoeness wieder ein freier Mann sein.

Er hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt und wenn dieser bewilligt wird, ist er nach der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung raus.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts München prüft das momentan.

Es kann die vorzeitige Entlassung unter anderem dann erlauben, wenn "die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen".

Zugute kommen könnte Hoeness bei dieser "Gesamtwürdigung", dass er bereits all seine Steuerschulden zurückgezahlt hat.

Laut einem "Bild"-Bericht hat er insgesamt rund 50 Millionen Euro an das zuständige Finanzamt in Miesbach überwiesen, wovon rund 33 Millionen Euro zurückgezahlte Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gewesen seien, und der Rest Zinsen.

Aufteilung zwischen Bund, Land und Gemeinde(n)

Doch wer bekommt nun diesen grossen Betrag - und was wird damit gemacht?

Zunächst einmal sind beglichene Steuerschulden für den Staat Einnahmen wie andere Einnahmen auch. Also werden sie auch so aufgeteilt.

Da es sich im Fall Hoeness um Einkommensteuer-Rückzahlungen handelt, greift jener Schlüssel, der auch sonst bei der Verteilung der Einkommensteuer-Einnahmen verwendet wird.

Es steht in Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes, dass diese Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.

Bund und Länder erhalten derzeit jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. Der Gemeindeanteil ist im Gemeindefinanzreformgesetz festgeschrieben.

Für den Fall Hoeness würde das grob gerechnet bedeuten, dass der Bund und das Land Bayern je rund 21,25 Millionen Euro bekommen würden und die Gemeinde Bad Wiessee, in der Hoeness lebt, rund 7,5 Millionen.

Verteilungsschlüssel einigermassen komplex

Allerdings wird die Gemeinde nicht in den Genuss des vollen Betrags kommen, denn er wird - ähnlich dem Länderfinanzausgleich - zwischen mehreren Gemeinden aufgeteilt, wie der Steuerrechtsfachmann Frank Hechtner von der Freien Universität (FU) Berlin erklärt.

Der Verteilungsschlüssel ist in Paragraf 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes festgelegt und einigermassen komplex.

Selbst der Kämmerer der Gemeinde Bad Wiessee, Franz Ströbel, konnte im vergangenen Jahr nur spekulieren, was von der Hoeness-Zahlung am Ende an die Gemeinde gehen wird.

Er denke, dass Bad Wiessee etwa 100.000 bis 200.000 Euro erhalte, sagte er dem "Münchner Merkur".

Zweckgebundene Verwendung nur bei Geldstrafe

Auch beim Land Bayern wird wohl letztlich nicht der ganze Betrag verbleiben, denn als reiches Bundesland muss es beim Länderfinanzausgleich immer etwas an ärmere Bundesländer abgeben.

So könnte die Rückzahlung zumindest teilweise in andere Länder abfliessen.

Beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer ist das etwas anders: Der Soli geht direkt an den Bund, die Kirchensteuer an das zuständige Bistum.

Laut "Bild" hat Hoeness drei Millionen Euro an Kirchensteuer zurückgezahlt. Kirchensteuerhinterziehung ist übrigens nicht strafbar, aber wenn säumige Steuerzahler nachzahlen müssen, wird dabei auch die Kirchensteuer fällig - vorausgesetzt natürlich, sie gehören einer Kirche an.

Was Bund, Länder und Gemeinden mit dem Geld machen, ist ihnen überlassen und lässt sich auch nicht wirklich nachverfolgen, denn Steuern sind grundsätzlich nicht an einen bestimmten Zweck gebunden.

Anders ist das, wenn ein Steuerhinterzieher anstatt zu einer Gefängnisstrafe nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

"Dieses Geld kommt meistens ganz bestimmten gemeinnützigen Projekten zugute", sagt Frank Hechtner.

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