Uli Hoeness ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ist die Strafe für den Präsidenten des FC Bayern München angemessen? Der Münchner Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernd Schiffer spricht von einem günstigen Ausgang für Hoeness.
Herr Schiffer, was halten Sie vom Urteil gegen
Dr. Bernd Schiffer: Ich denke, die Strafe ist relativ günstig für ihn. Anscheinend haben die Bemühungen der Verteidigung, alles zusammenzutragen, was strafmildernd wirkt, doch geholfen.
Haben Sie ein höheres Urteil erwartet?
Man hätte zumindest eine höhere Strafe erwarten können. Das Gericht muss eine Gesamtstrafe bilden. Es wurden ja mehrere Steuerhinterziehungen angeklagt, aus mehreren Jahren. In diesen Fällen wird die höchste Einzelstrafe erhöht. Dabei hätte wesentlich mehr rauskommen können.
Ist die Strategie von Hoeness' Anwalt Hanns W. Feigen demnach aufgegangen?
Es ist schwer zu sagen, was er für möglich gehalten hat. Ich denke, in diesem Prozess war wahrscheinlich nicht mehr möglich. Der Fehler und der Pfusch ist viel früher passiert.
Ist das Verfahren nach Ihrer Einschätzung für alle Beteiligten fair verlaufen?
Wenn ich von etwas überrascht war, dann davon, dass es so schnell zu Ende gegangen ist. Vor allem wegen der Zahlen, die da aufgetaucht sind, zuerst dreieinhalb Millionen, dann 18 Millionen, dann 27 Millionen, und es hätte auch noch mehr sein können. Es hat mich erstaunt, dass angesichts dieses Zahlenwusts nicht in eine genauere Nachberechnung eingestiegen worden ist. Aber ein Zeichen von Unfairness oder dass irgendetwas unter den Tisch gebügelt worden wäre, kann ich wirklich nicht sehen.
Wie erklären Sie sich, dass das Verfahren doch so schnell zu Ende gegangen ist?
Wahrscheinlich waren doch alle ganz froh, den Deckel draufzukriegen. Es sollen ja noch 50.000 Blatt Akten nachgeliefert worden sein. Das grenzt schon an Höllenstrafe, wenn man die alle nochmal durchfieseln müsste.
Wenn man alle Akten durchgesehen hätte, hätte es unter Umständen eine höhere Strafe geben können?
Das ist natürlich reine Spekulation.
Wie sehen die Aussichten für das Revisionsverfahren aus?
Man muss beachten, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision nur prüfen würde, ob das Urteil Rechtsfehler enthält. Das heisst, ob es juristisch falsch ist, also gegen gesetzliche Vorschriften verstösst. Der BGH rollt das Verfahren nicht noch mal neu auf und wird im Prinzip auch die Strafbemessung nicht neu bewerten.
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