Bäckereien, Restaurants, Imbisstände - überall, wo Lebensmittel hergestellt oder verkauft werden, führen die Behörden regelmässig Hygienekontrollen durch. Veröffentlicht wird jedoch nur ein Bruchteil der Ergebnisse. Die Organisationen "Foodwatch" und "Frag den Staat" wollen den Staat dazu bringen, das zu ändern. Die Idee: Verbraucher sollen die Behörden mit Anfragen bombardieren.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Wir erinnern uns an den Mäusedreck und die Kakerlaken in der Brotfabrik Müller, das Pferdefleisch in der Tiefkühl-Lasagne oder die Schlachtabfälle im Döner. Immer wieder sorgen Lebensmittelskandale für Aufsehen. Sie sind die Spitze des Dreckbergs. Doch wie sauber ist es eigentlich beim Bäcker um die Ecke? Wie genau nimmt es mein Stammlokal mit der Qualität von Lebensmitteln?

Der Staat kennt die Antwort auf diese Fragen in der Regel. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird jährlich knapp die Hälfte der Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, inspiziert. Das sind rund 520.000. Die Kontrolleure nehmen dabei rund 400.000 Proben, die im Labor untersucht werden. Nur: Was dabei herauskommt, erfährt der Verbraucher in den meisten Fällen nicht.

"Mit dieser Geheimniskrämerei schützt die Bundesregierung die Schmuddelbetriebe auf Kosten der Verbraucher und der vielen sauber arbeitenden Unternehmen" schreiben "Foodwatch" und "Frag den Staat" in einer Pressemitteilung. Sie wollen das ändern. Denn erst die Veröffentlichung der Ergebnisse schaffe für die Betriebe den nötigen Anreiz, sich jeden Tag an sämtliche Vorgaben zu halten.

Mit wenigen Klicks zur Behördenanfrage

Am Montag haben die beiden Organisationen deshalb die Aktion "Topf Secret" gestartet. Über eine Online-Plattform können Verbraucher beantragen, dass die zuständige Behörde das Ergebnis ihrer Hygienekontrolle bei einem bestimmten Betrieb veröffentlicht. Was im Normalfall mit grossem Aufwand verbunden ist, ermöglicht das Online-Formular in wenigen Klicks. Wie lange die Antragsteller dann auf eine Antwort warten müssen, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Seit Jahren haben die Kontrolleure in jedem vierten Betrieb etwas zu beanstanden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt jedoch nur eine anonymisierte Statistik zur Lebensmittelüberwachung heraus.

Darüber hinaus sieht Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs vor, dass die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte Verstösse informieren, etwa, wenn Lebensmittel in Umlauf gelangt sind, die ekelerregend oder gar gesundheitsgefährdend sind.

Seit 2013 setzen die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Kontrollen liegen, diese Vorschrift jedoch nicht mehr um. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aus Sicht der Karlsruher Richter wäre eine solche Veröffentlichung nämlich nur dann mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit (Artikel 12) vereinbar, wenn sie zeitlich begrenzt ist. Eine entsprechende Regelung ist der Gesetzgeber bislang jedoch schuldig geblieben.

Information auf einen Blick in Dänemark

Die grosse Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das nachzuholen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Arbeit. Demnach sollen Verbraucher über erhebliche Verstösse gegen Paragraf 40 informiert, die Information aber nach einem halben Jahr wieder getilgt werden.

Den Verbraucherschützern von "Foodwatch" dürfte das nicht weit genug gehen. Sie fordern, dass die Öffentlichkeit Zugang zu allen Berichten über Hygieneuntersuchungen erhält, nicht nur dann, wenn es eklatante Mängel gibt.

Als Vorbild führen sie Dänemark an. Dort werden Betriebe mit Smileys bewertet. Am Gesichtsausdruck des Smileys können Kunden - im Netz oder an der Ladentür - ablesen, wie ein Betrieb in der Vergangenheit bei den Kontrollen abgeschnitten hat. Laut "Foodwatch" hat sich die Zahl der beanstandeten Betriebe von 30 auf 15 Prozent halbiert, seit der Staat das System 2002 eingeführt hat.

Verwendete Quellen:

  • Pressemitteilung von "Foodwatch" zu "Topf Secret"
  • Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft/Sichere Lebensmittel
  • Verband der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein zum Hygiene-Smiley


JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.