Berlin (dpa) - Viele Online-Händler wollen sich mit der Rücknahme ausrangierter Elektrogeräte Zeit lassen. Angesichts der noch bis zum Juli 2016 geltenden Übergangsfrist empfehle man den Mitgliedsunternehmen derzeit, die Kunden mit ihren Altgeräten zu den öffentlichen Entsorgungsstellen zu bitten.
"Die Branche ist im Weihnachtsgeschäft und hat keinen Kopf dafür, sich mit dieser Regelung jetzt auseinanderzusetzen." Das sagte der Präsident des Branchenverbandes BVOH, Oliver Prothmann, der Deutschen Presse-Agentur.
Auch die Verbraucher hätten sich darauf offenbar eingestellt, bisher komme keine nennenswerte Zahl an Rückgabegeräten bei den Unternehmen an. "Es ist im Moment noch kein grosses Thema, weil wir den Service noch nicht anbieten", sagte Prothmann.
Im Oktober 2015 war das neue Elektrogeräte-Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Händler mit einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern und mehr, kleinere Geräte wie Föns, Rasierapparate oder Toaster bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurückzunehmen.
Bei Grossgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft. Viele grosse Elektrohändler wie Media-Saturn nehmen den Elektroschrott ihrer Kunden aber ohnehin schon seit Jahren zurück. Für alle anderen gilt eine neunmonatige Übergangsfrist.
Da es sich bei vielen Geräten um Gefahrengut handle, müssten Lösungen für Transport und Entsorgung gefunden werden, erklärte Prothmann: "Die Händler sind keine Schrotthändler." Noch fehle es aber an geeigneten Dienstleistern, die auch den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Man arbeite an Lösungen.
Eine Media-Saturn-Sprecherin sagte, das Unternehmen praktiziere die Rücknahme bereits seit Jahren freiwillig. Mit über 400 stationären Märkten fänden die Kunden ein nahezu flächendeckendes Netz zur fachgerechten Entsorgung grosser und kleiner Altgeräte. Dies werde auch rege genutzt. "Nach der gesetzlichen Neuregelung stellen wir insofern keine grösseren Veränderungen fest - gerade weil unseren Kunden dieser Service längst bekannt ist."
Auch für den eigenen Online-Handel werde man entsprechende Lösungen anbieten. Weil die Übergangsfrist und auch die entsprechenden Prozesse noch liefen, könnten aber noch keine Details genannt werden. © dpa
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