Die Europäische Kommission hat der Darstellung des Leipziger Zoos widersprochen, wonach dieser wegen einer EU-Verordnung seine chinesischen Kleinhirsche töten muss. Die Verordnung schreibe das Töten von Tieren nicht vor, erklärte Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland am Montag in Berlin.
Zoos könnten die in der Verordnung aufgeführten Tiere bis zu deren natürlichen Tod halten.
Der Zoo hatte sich auf ein EU-Papier bezogen, das 37 Tierarten aufführe, die sich ausserhalb ihres Ursprungsraumes ausbreiteten und dadurch eine Gefahr für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt darstellten.
Darunter sind auch die in Leipzig gehaltenen Chinesischen Muntjaks. Für die in der Liste aufgeführten Arten gelten laut Hönighaus derzeit noch Übergangsfristen, innerhalb derer die Tiere verkauft werden dürften. Im Fall der Muntjaks laufe die Frist bis zum 2. August 2017.
Leipziger Zoo wollte Hirsche an Raubtiere verfüttern
Der Leipziger Zoo hatte mit Verweis auf die EU-Verordnung angekündigt, seine vier lebenden Muntjaks würden geschlachtet und an die Raubtiere verfüttert. Ein genauer Termin wurde nicht genannt.
"Ich bedauere sehr, dass es keine andere Lösung gibt. Wir sind allerdings gezwungen, uns an geltendes Recht zu halten", hatte Zoodirektor Jörg Junhold erklärt. Die Verordnung untersage die Zucht und Weitergabe der Tiere. Für eine weitere Stellungnahme war der Zoo zunächst nicht zu erreichen.
Laut Hönighaus ist der Zoo lediglich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Muntjaks nicht weiter vermehren oder entkommen können. Bis zum Ablauf der Übergangsfristen dürften sie jedoch durchaus transportiert werden, auch in andere EU-Staaten.
Muntjaks leben auch in Grossbritannien
Chinesische Muntjaks haben eine Schulterhöhe von lediglich 50 Zentimetern. Im 19. Jahrhundert waren einige Exemplare von China nach England exportiert worden. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden einige Tiere aus einem Park freigelassen. Sie verbreiteten sich schnell über weite Teile der britischen Insel. © dpa
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