Vor acht Monaten hat die Stimmbevölkerung der bernischen Kleinstadt Moutier entschieden, künftig zum Kanton Jura zu gehören. Manche Bürger haben vor der Abstimmung den Wohnsitz nach Moutier verlegt, um mitbestimmen zu können.
Die so genannte Jurafrage ist in der Schweiz eine hochemotionale Geschichte: In den 1960er- und 1970er-Jahren formierte sich die französischsprachige und katholische Minderheit im Kanton Bern zu einer separatistischen Volksbewegung, die einen autonomen Jura forderte.
Im Jahr 1978 wurde der Kanton Jura gegründet. Aber einige französischsprachige Gemeinden gehören noch immer zum Kanton Bern. In die Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier im Juni 2017 wurde die Hoffnung gesetzt, sie beende die Jurafrage definitiv. Die Abstimmung fand unter entsprechend strenger Überwachung statt.
Schriften für die Abstimmung verlegen
Die Abstimmung fiel äusserst knapp aus: Nur 137 Stimmen gaben den Ausschlag für den Wechsel zum Kanton Jura.
Nun machte die SonntagsZeitung publik, dass mehrere Dutzend Stimmbürger ihre Schriften kurz vor der Abstimmung nach Moutier verlegt haben – und nach der Abstimmung gemäss Register gleich wieder weggezogen sind. So konnten sie über die Jurafrage mitbestimmen.
Neuzuzüger dürfen nicht abstimmen
Dieser Abstimmungstourismus ist nicht neu: Laut SonntagsZeitung verzeichnet Moutier seit den 1990er-Jahren rund um jurapolitische Abstimmungen oder Wahlen irreguläre Bevölkerungsbewegungen. Der Justizvorsteher des Kantons Bern präzisierte gegenüber der Tageszeitung Der Bund, die Differenz betrage jeweils zwischen 50 und 150 Personen.
Abstimmungstourismus an sich ist in der Schweiz nicht strafbar. Er kann aber im Extremfall zur Annullierung der Abstimmung führen.
Um Abstimmungstourismus zu verhindern, dürfen in manchen Kantonen Neuzuzüger erst nach einer bestimmten Frist abstimmen – im Kanton Bern beispielsweise nach drei Monaten. Früher durften die Kantone laut Bundesverfassung sogar eine zweijährige Karenzfrist vorsehen.
Im Fall von Moutier liegt die Sache nun bei der Statthalterin in Courtelary: Sie hätte die Kompetenz, den Urnengang zu annullieren. Aber nur, wenn erwiesen wäre, dass Abstimmungstourismus in grosser Zahl und mit Wissen der Gemeinde Moutier stattgefunden hätte. © swissinfo.ch
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