• Die Regierung plant, einen bekannten Hinweis aus der Werbung zu gendern.
  • Wie findet das die Bevölkerung? Die klare Mehrheit sagt: falsch.
  • Das zeigt eine aktuelle Exklusivumfrage im Auftrag unserer Redaktion.

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Jeder kennt den Warnhinweis aus der Werbung: "... und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Geht es nach dem Bundesministerium für Gesundheit, werden wir ihn künftig so allerdings nicht mehr hören. Die Formulierung aus dem Heilmittelgesetz trage "gleichstellungspolitischen Aspekten" nicht mehr Rechnung und soll folgendermassen gegendert werden:

  • "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke."

So sieht es der Entwurf des Ministeriums vor, über den wir kürzlich berichteten. Doch was hält die Bevölkerung davon? Die Pläne stossen auf grosse Ablehnung, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag unserer Redaktion zeigt. (Weiter unten lesen Sie, wie das Meinungsforschungsinstitut Civey arbeitet.)

Arzneimittel-Hinweis gendern: 63 Prozent dagegen

Mit insgesamt 63 Prozent findet es die klare Mehrheit der Deutschen falsch, dass bei Arzneimittel-Hinweisen künftig das männliche und das weibliche Geschlecht genannt werden. 18 Prozent zeigen sich bei der Frage unentschieden, nicht einmal ein Fünftel hält die Pläne für richtig:

Wählerschaft der Grünen weicht stark ab

Eher die jüngeren Menschen und die Wählerschaft der Grünen – sie weichen stark vom durchschnittlichen Meinungsbild ab – gehören zu den Befürwortern:

Auffallend: Antworten von Frauen und Männern nah beieinander

Wie bei früheren Erhebungen zum Gendern antworteten auch in dieser repräsentativen Umfrage Männer und Frauen ähnlich. So sind 66 Prozent der Männer gegen die Nennung beider Geschlechter im Hinweis, von den Frauen finden es 59 Prozent falsch.

Übergangszeit nach Gesetzesänderung geplant

Das Ministerium greift mit seinen Plänen auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe. Für die Umstellung des Satzes ist eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geplant.

Informationen zur Methode: Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Civey die Antworten von 5.003 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Personen berücksichtigt. Das Gesamtergebnis ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Alle Teilnehmer haben unter anderem Daten wie Alter, Geschlecht und Wohnort angegeben und wurden registriert und verifiziert. Civey korrigiert Verzerrungen durch ein mehrstufiges Gewichtungsverfahren. Der Befragungszeitraum war der 17. bis 18. Februar 2023. Der statistische Fehler der Ergebnisse beträgt 2,5 Prozentpunkte. Zusätzliche Informationen zur Methode finden Sie auf Civey.com und im Civey-Whitepaper.
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