Sarah Lombardi wird seit mehreren Jahren von einem Stalker verfolgt. Das hat die Sängerin nun in einem Interview mit dem Magazin "Closer" enthüllt. Wie sollte man sich in so einem Fall richtig verhalten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Stalking.

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Stalking ist ein Phänomen, das jeden treffen kann. Natürlich stehen Stars - wie der aktuelle Fall von Sängerin Sarah Lombardi zeigt - mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Doch vor penetranter Belästigung und Verfolgung ist niemand wirklich sicher.

Was ist Stalking genau?

Der Gesetzgeber regelt den Tatbestand des Stalking im Paragraf 238 des Strafgesetzbuches.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich ...

1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder

b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder

4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

Wer ist betroffen, wer sind die Täter?

Wie die "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" auf ihren Seiten mitteilt, sind Menschen jeden Alters, jeden Berufs, Einkommens, jeder Nationalität und Religion betroffen.

Allerdings sind Frauen deutlich öfter als Männer Opfer von Stalking.

In 75 Prozent der Fälle kennen die Betroffenen die stalkende Person. Die grösste Gruppe der Stalker bilden Ex-Beziehungspartner.

Allerdings können die Belästigungen auch von Freunden, Arbeitskollegen oder gar Familienmitgliedern ausgehen.

Wie sollte man sich im Fall von Stalking verhalten?

Die Polizei gibt auf ihren Seiten klare Handlungsanweisungen für Betroffene. Die wichtigsten Punkte dabei sind:

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, am besten in der Gegenwart von Zeugen, dass Sie weder jetzt noch in Zukunft eine Kontaktaufnahme wünschen. Informieren Sie Ihr Umfeld über den Fall.
  • Hält die Situation an, dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Notieren Sie jeden versuchten Kontakt, am besten in einem Tagebuch. Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.
  • Schützen Sie sich vor der Kontaktaufnahme: Lassen Sie sich zum Thema technische Schutzmassnahmen beraten und ergreifen Sie entsprechende Massnahmen (geheime Rufnummer, Zweitanschluss, E-Mail-Adresse). Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten: Entsorgen Sie beispielsweise keine Werbebroschüren oder persönlichen Dokumente im Hausmüll.
  • Nehmen Sie die Situation ernst und erstatten Anzeige bei der Polizei. Ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Behörden zeigt oft Wirkung und die Belästigungen hören häufig auf.
  • Sollte Sie die stalkende Person akut bedrohen, wählen Sie den Notruf 110.
  • Sollte das Stalking am Arbeitsplatz stattfinden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Wie kann Betroffenen geholfen werden?

Gegen Stalking kann neben dem Strafrechtsaspekt auch zivilrechtlich vorgegangen werden, beispielsweise durch einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (Paragraf 1) bei einem Familiengericht.

Die Richter können der stalkenden Person die Kontaktaufnahme untersagen und ein Näherungsverbot aussprechen.

Hilfe finden Sie zusätzlich auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und den Polizeidienststellen.

Wer weitere Beratung braucht, kann sich ebenfalls an den Verein "Weisser Ring" wenden. Er hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind.

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