Saug- und Mähroboter sind in vielen Haushalten im Einsatz. In Ulm wurde ein Strassenreinigungsroboter namens Cordula Grün getestet. Ist das nur nützlich oder auch riskant?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Rolf Schwartmann dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Staubsaugen, Rasenmähen und Strasse fegen sind lästige Arbeiten. Moderne Roboter können sie heute erledigen. Es stiftet häuslichen Frieden, wenn der lästige Streit um Saugen, Mähen und Fegen eine Maschine übernimmt. Weil die Geräte, die im Alltag erprobt sind, effizient, leise und in der Regel zuverlässig arbeiten, findet man sie sympathisch.

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Rechtlich betrachtet: Autonome Fahrzeuge

Für den Einsatz von Assistenzrobotern macht es rechtlich einen grossen Unterschied, ob sie auf privatem Grund oder im öffentlichen Raum unterwegs sind. Wenn der Saugroboter zu Hause mit dem Hund Frieden geschlossen hat, dann ist es wichtig, dass er mögliche Hundehaufen in der Wohnung als Hindernis erkennt und umfährt. Passiert das nicht, stellt sich ein Haftungsproblem. Der Vermieter dürfte wegen der grossflächig auf seiner Auslegeware verteilten Hinterlassenschaft des Hundes Ärger machen.

Igel häckseln verboten

Ein Mähroboter im Garten perforiert in seinem Arbeitsbereich liegende Gartenschläuche. Das ist ärgerlich, aber man sollte den Schlauch auch beiseitelegen, bevor der Roboter in Betrieb geht. Es kann aber auch Probleme mit dem Recht geben. Spätestens dann, wenn der Roboter ein Nest mit Babyigeln häckselt, dann schlagen Natur- und Tierschützer zu Recht Alarm.

Strassenreinigung per Roboter

Autonome Reinigungstechnik wird aktuell im öffentlichen Raum erprobt. In Ulm wurde jüngst ein Reinigungsroboter mit dem Namen Cordula Grün in der Bahnhofspassage zu Forschungszwecken getestet. Im Rahmen einer Forschungskooperation wird das Zusammentreffen mit Probanden in der Ulmer Bahnhofspassage getestet.

Ob sich das Gerät bewährt und wo es Nachbesserungsbedarf mit Blick auf die Verkehrssicherheit gibt, muss im realen Leben erprobt werden. Besondere Fragen der Akzeptanz stellen sich etwa bei Begegnungen des Roboters mit kleinen Kindern oder etwa mit blinden Menschen. Auch der Einsatz besonderer Sensoren bei starkem Regen, Nebel, Rauch oder durchsichtigen Hindernissen muss vor Ort geprüft werden.

Fragen zu Datenschutz und Haftung

Schon bei der Erprobung stellen sich datenschutzrechtliche Fragen. Schliesslich berührt die Befragung und Beobachtung der Probanden im Testfeld die Privatsphäre und man braucht zum Beispiel Einwilligungen für Bildaufnahmen der Passanten. Im späteren Regelbetrieb muss dann neben der körperlichen Sicherheit auch der Datenschutz und die Datensicherheit beachtet werden.

Wenn ein autonomes Reinigungsfahrzeug im öffentlichen Raum eingesetzt wird, dann bereitet das aber rechtliche Probleme über den Datenschutz hinaus. Autonome Systeme werden vom Strassenverkehrsrecht als autonome Fahrzeuge eingestuft und für sie gelten dann eine Vielzahl von Vorgaben. Das ergibt im Strassenverkehr Sinn. Wenn Cordula aber im Schneckentempo den Bahnhofsvorplatz wischt, muss sie dann so behandelt werden wie ein autonomer Sportwagen, der mit 130 Kilometer pro Stunde über die Autobahn brettert? Muss der Wischroboter Verkehrszeichen erkennen können, die ihm in der Praxis nie begegnen werden?

Es kommt auf die Einsatzrisiken an

Hier wird man sinnvollerweise risikoorientiert differenzieren müssen, wenn man den Einsatz von Assistenzsystemen nicht im Keim ersticken will. Unsere Rechtsordnung ist darauf noch nicht eingestellt und in Japan etwa sähe die rechtliche Betrachtung völlig anders aus, sagt Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart, der das Projekt in Ulm rechtlich begleitet.

Die Rechtsfragen reichen vom Produktsicherheitsrecht über Fragen der Haftung für Künstliche Intelligenz bis zu weitergehenden Fragen. Wie soll sich ein Mähroboter entscheiden, wenn er vor der Wahl steht, ob er ein Katzenbaby, einen Igel oder einen Rosenbusch schreddern soll? Im Normalfall bleibt der Roboter dann stehen. Wenn es aber zu einer atypischen Fehlfunktion kommt und der Mäher weiterfährt, muss eine Entscheidungsoption einprogrammiert sein.

Bald EU-Regelung für KI

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass in Brüssel derzeit nicht nur bei Sprachrobotern wie ChatGPT, sondern auch bei autonomen Assistenzsystemen um die Einordnung als Hochrisikoanwendung nach der KI-Verordnung gestritten wird. Bis Mai 2023 will man sich auf einen Vorschlag einigen, welche Anwendungen künstlicher Intelligenz ohne Spezialregeln erlaubt sein sollen, welche besonderen Regeln unterworfen werden sollen und welche man verbieten muss.

Grundsätzlich erwünscht

Autonome Assistenzsysteme sind grundsätzlich sinnvoll und erwünscht und in aller Regel ungefährlich. Cordula Grün sieht harmlos aus und möchte nur mal durchwischen. Sie ist dennoch so kräftig wie ein kleiner Elefant und funktioniert über Hochleistungstechnik in Form eines neuronalen Netzwerkes. Das agiert "nicht linear", also für den Menschen und die Technik in vorher nicht erkennbaren Fällen manchmal unkalkulierbar. Setzt sich ein Schmetterling auf den Sensor, dann muss sichergestellt werden, dass Cordula trotzdem weiterhin sicher arbeitet.

Passieren dennoch Fehler, dann muss jemand für die Folgen haften. Ob das der Hersteller oder der Betreiber eines Wischroboters ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei kommt es nicht immer auf ein Verschulden an. Unser Rechtssystem kennt auch eine Einstandspflicht für Situationen, in denen sich eine erlaubte Gefahr realisiert. So ist es beim Betrieb einer an sich gut gesicherten Anlage, oder wenn ein angebundenes Nutztier ausbricht.

Verwendete Quellen:

  • interaktive-technologien.de: ZEN-MRI
  • informationsethik.net: Ein Mähroboter, der Igel glücklich macht
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